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November 2024

Wissenschaftliche Fortbildung Sponsoring und Forschungskooperationen im Spannungsfeld des Antikorruptionsgesetzes Auswirkungen für die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie

Journal/Book: Z Rheumatol 2000; 59:162-171. 2000;

Abstract: Prof. Dr. G.-R. Burmester Medizinische Klinik mit Schwerpunkt Rheumatologie und Klinische Immunologie Universitätsklinikum Charite Humboldt-Universität zu Berlin Berlin Zusammenfassung Obwohl viele gesetzliche Vorschriften bereits seit Jahren bestehen bzw. im Rahmen des sogenannten Antikorruptionsgesetzes nur verschärft wurden herrscht bedingt durch zahlreichen Ermittlungsverfahren das Echo in der Presse und den anderen Medien sowie durch die ersten Urteile eine große Unsicherheit im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Industrie. Andererseits ist völlig klar dass ohne eine solche Zusammenarbeit die Industrie nicht in der Lage ist ihren gesetzlichen Aufgaben beispielsweise im Rahmen der Arzneimittelprüfung nachzukommen die ärztliche Fortbildung weitgehend zusammenbrechen würde und die Entwicklung neuer Medizinprodukte in Deutschland unmöglich wäre. Es kann zudem nicht angehen dass durch die Handlungsweise weniger "schwarzer Schafe" die Ärzteschaft insgesamt in Misskredit gerät. Verschärft wird diese Problematik noch dadurch dass viele Ärzte glaubten nur im besten Interesse ihrer Patienten und der Wissenschaft zu handeln wenn sie eine Zuwendung annahmen. Viele meinten geschützt zu sein wenn sie sich nicht persönlich bereicherten. Durch die weite Auslegung des Vorteilsbegriffes haben viele leidvoll hinzulernen müssen. Ein Jammern über diese Zustände hilft jedoch nicht weiter und das Warten auf präzise gesetzliche Vorgaben im Rahmen der Zusammenarbeit ist ebenfalls fruchtlos. Es müssen daher zwischen Industrie den Dienstherren und den Ärzten interne Richtlinien erarbeitet werden die alle Beteiligten weitgehend vor der strafrechtlichen Verfolgung schützen. Die genannten Prinzipien der Trennung Transparenz und Dokumentation leisten dabei wertvolle Dienste. Einige Formulare insbesondere von der Universität Mainz und der Charite erleichtern den Umgang untereinander. Tatsache ist dass nahezu jede Handlung vom Dienstherren zu genehmigen ist und ein enormer Verwaltungsaufwand unumgänglich ist. Wie dieser dann in Zukunft stromlinienförmig zu gestalten ist wird die Praxis zeigen. Für die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie bedeutet dies dass auch wir klare Richtlinien im Umgang mit der Industrie als Fachgesellschaft festlegen müssen um unsere Mitglieder vor strafrechtlichen Ermittlungen zu schützen. Ein möglicher Ansatzpunkt dazu bietet ein Workshop von Mitgliedern der Industrie und der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie der in diesem Jahre stattfinden soll. Allen Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie wäre ich für Anregungen oder weitere Hinweise außerordentlich dankbar und darf alle herzlich bitten diese an mich zu senden. Schm


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