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December 2024

Zur aktuellen wissenschaftlichen arznei-mittelrechtlichen und kassenärztlichen Situation von pflanzlichen Arzneimitteln

Journal/Book: Ärztezeitschr. f. Naturheilverfahren 40 5 (1999) S. 288-293. 1999;

Abstract: Heinz Schilcher München Zusammenfassung Zusammenfassend kann festgestellt werden daß eine Reihe qualitativ hochwertiger pflanzlicher Arzneimittel im Verkehr sind die einen Vergleich mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln in puncto Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nicht scheuen müssen und daher auch von den Krankenkassen erstattet werden sollten/müßten. Auch funktionell bedingte Beschwerden chronische Erkrankungen und allgemeine den Patienten schwer belastende Mißbefindlichkeiten müssen therapiert werden und dazu sind in vielen Fällen Phytopharmaka die Arzneimittel der ersten Wahl. Zu den rationalen Phytopharmaka zählen nicht die traditionell angewendeten Arzneimittel des § 109a die Arzneimittel der Hildegard-Medizin der Bachblüten-Therapie der Traditionellen Chinesischen Medizin der Ayurveda-Medizin der Spagyrik der orthomolekularen Medizin und viele andere pflanzliche Arzneimittel der sogenannten alternativen Therapierichtungen. Die rein systematische Klarstellung besagt nicht daß nicht-rationale Phytopharmaka vom Patienten als absolut unwirksam empfunden werden. wt


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