Strukturreform des Gesundheitswesens und der Krankenversicherung - Eckpunkte der Deutschen Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter e. V. |
Journal/Book: Rehabilitation 1999; Nr. 2 (38 Jg.): S. 127-130. 1999;
Abstract: Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter e.V Heidelberg A Problematische Tendenzen im SoStäG Die Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter (DVfR) begrüßt daß die neu gebildete Bundesregierung einige Eingriffe des 13. Deutschen Bundestages in den Solidarcharakter der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rückgängig gemacht hat. Damit wurden schnellstmöglich wesentliche vor der Regierungsbildung gegebene Zusagen der Koalitionsparteien eingelöst. Diese legislative Ad-hoc-Maßnahme ist aber zugleich Anlaß bereits heute zu dem von der Bundesregierung für Ende 1999 angekündigten grundsätzlicheren Reformwerk zum Gesundheitsrecht aus interdisziplinärer fachlicher Sicht Eckpunkte aufzuzeigen. Denn im "Vorschaltgesetz" vom 1.1.1999 sind u.a. als finanzielle Gegensteuerung zur Verhinderung des Anstiegs der GKV-Beitragssätze Elemente enthalten die aus langfristiger und strukturorientierter Sicht keinen Bestand auf Dauer haben dürfen. So bringt die allgemeine sektorenübergreifende Budgetierung die überwiegend rehabilitativ orientierte Verbandsmittel- und Heilmittelverordnung in einen noch stärkeren Verdrängungswettbewerb zur Kurativ- und Akutmedizin. Es ist zu erwarten daß eine sachgerechte Versorgung eindeutig Rehabilitationsbedürftiger davon negativ betroffen und das wichtige Ziel einer bedarfsgerechten Entwicklung der von ihnen benötigten Strukturen und Leistungen erneut zurückgeworfen wird. Gerade der in der Koalition vereinbarte Vorsatz die Rechte von Menschen mit Behinderungen [zu] stärken blieb in einigen Regelungen dieses Gesetzes unbeachtet. Er muß daher im Zuge des größer angelegten Reformvorhabens der Bundesregierung 1999 erst noch eingelöst werden. Verschiedene Effekte der vorliegenden hoffentlich nur für begrenzte Geltungsdauer gedachten Regelung geben unbedingt zu kritischer Überprüfung Anlaß. 1. Zu niedrige Budget-Ansätze im Heilmittelbereich sind auf Dauer nicht haltbar Die DVfR akzeptiert die Notwendigkeit einer nachdrücklichen Bremsung bei den Arzneimittelausgaben teilt aber die Auffassung einschlägiger Gruppen der deutschen Ärzteschaft daß das festgelegte pauschale Budget für ambulante medizinische Leistungen speziell im Bereich der Verbands- und Heilmittel wegen der zu erwartenden Umschichtungen keine ausreichenden Chancen läßt dem tatsächlichen Versorgungsbedarf nachzukommen. ... hf
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