Entwicklung der Arbeitsgemeinschaft Physikalische Medizin und Rehabilitation; Referat auf der Kursleitertagung am 20.6.98 in Bad Nenndorf |
Journal/Book: Phys Rehab Kur Med 9. Jg. 1/99 S. M20-M25. 1999;
Abstract: A. Kohlrausch Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Physikalische Medizin und Rehabilitation geht auf das Jahr 1967 zurück. Ausgangspunkt - sozusagen die "Urmutter" der Arbeitsgemeinschaft - war und ist die Deutsche Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation. Diese altehrwürdige wissenschaftliche Gesellschaft ist naturgemäß universitär-wissenschaftlich orientiert. Je mehr sich die Physikalische Medizin im medizinischen Alltag etablierte und von der Schulmedizin akzeptiert wurde desto mehr ergab sich deshalb die Notwendigkeit nicht nur für ihre wissenschaftliche Anerkennung sondern auch für die Bearbeitung und Durchsetzung praktischer Belange zu sorgen. Zur Wahrnehmung dieser berufspolitischen Aufgabe wurde deshalb 1967 ein Ausschuß in der wissenschaftlichen Gesellschaft gegründet (Abb.1 ). Die berufspolitischen Aufgaben im Bereich der Physikalischen Medizin und Rehabilitation wurden von Anfang an von Dr. med. Karl Widmer übernommen. Er war der Vorsitzende des Ausschusses Physikalische Therapie in der Wissenschaftlichen Gesellschaft der später in eine Arbeitsgemeinschaft und dann in einen selbständig agierenden Berufsverband als eingeschriebener Verein umgewandelt wurde. Hauptziele dieses Berufsverbandes waren die Förderung der praktischen Belange der Physikalischen Therapie und die Einführung eines Facharztes für Physikalische Medizin. Die Einführung einer solchen Facharztbezeichnung stieß aber auf teilweise starke Ablehnung. Mindestens zwei Anträge auf seine Einführung wurden auf dem Deutschen Ärztetag abgelehnt. Als Zwischenlösung gelang es Widmer und dem Berufsverband schließlich wenigstens die Einführung der Zusatz- bzw. Bereichsbezeichnung "Physikalische Therapie" durchzusetzen und damit einer breiteren Kollegenschaft die Möglichkeit zu fachlicher Qualifikation nach außen hin zu geben. Die Weiterbildungsordnung schreibt neben der zweijährigen Weiterbildung bei einem ermächtigten Arzt zwingend die Teilnahme "an einem vierwöchigen Weiterbildungskurs" mit entsprechend definierten Inhalten vor. Diese Kurse wurden vom Berufsverband - natürlich im Einvernehmen und dauernden Kontakt mit der Wissenschaftlichen Gesellschaft - ins Leben gerufen. So fand eine erste Sitzung zur Erarbeitung von Kursrichtlinien in der Fachklinik Hochsauerland in Willingen statt die als Vorläufer der Kursleitertagungen bezeichnet werden kann. Schon damals wurden Vertreter der dem Fachgebiet der Physikalischen Medizin gegenüber kritisch eingestellten Fachärzte für Orthopädie hinzugebeten. ... wt
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