Laser in der Dermatologie - was sie wirklich können |
Journal/Book: MMW-Fortschr. Med. - Nr. 25/ 1999; S. 54/ 370; (141 Jg.). 1999;
Abstract: PD Dr. med. Hohenleutner Ulrich; Regensburg Die verschiedenen in den letzten Jahren eingeführten Lasergeräte erwiesen sich als Bereicherung der dermatologischen Therapie. Nicht selten werden neue Geräte - ohne entsprechende klinische Prüfungen - für Indikationen angeboten in denen ein ausreichender Wirksamkeitsnachweis fehlt. Im folgenden werden neue Erkenntnisse und Entwicklungen aber auch kritisch zu wertende Tendenzen in der dermatologischen Lasertherapie aufgezeigt. Für die Behandlung von Säuglingshämangiomen insbesondere initialen oder großflächig planen Läsionen und in der Behandlung der Nävi flammei sind die Blitzlampen-gepumpten gepulsten Laser als Goldstandard inzwischen unumstritten. Mit zunehmender Langzeiterfahrung zeigt sich jedoch daß eine vollständige Entfernung von Feuermalen meist nur bei kleinen Läsionen möglich und eine gute bis sehr gute Aufhellung bei höchstens 60-70% aller Patienten zu erreichen ist. Umstritten ist derzeit noch das optimale Alter für den Behandlungsbeginn; darüber hinaus liegen erste Hinweise auf ein Nachdunkeln der Feuermale nach der Behandlung vor. Entsprechend ist die Aufklärung der Patienten bei der doch großen Erwartungshaltung korrekt durchzuführen. Eine neue Interpretation der Abrechnungsziffer der gesetzlichen Krankenversicherung läßt jedoch erwarten daß eine Therapie von gesetzlich versicherten Patienten mit den Blitzlampen-gepumpten gepulsten Farbstofflasern nicht mehr kostendeckend zu erbringen ist. Zu unkritisch beworben wird auch die Behandlung von Besenreisern mit den verschiedenen Lasersystemen; hier hat sich gezeigt daß die Sklerosierung nach wie vor Therapie der ersten Wahl ist und die Lasertherapie im wesentlichen ergänzend und für kleinere Gefäße eingesetzt werden sollte wobei Nebenwirkungen wie Krusten Pigmentverschiebungen und Atrophien zu beachten sind. Pigmentnävi Für oberflächliche pigmentierte Hautveränderungen wie Lentigines gilt die Behandlung mit Q-switch-Lasern als etabliert. Aufgrund der maximal auf 0 2 mm limitierten Eindringtiefe ist die Behandlung von Nävuszellnävi insbesondere kongenitalen Nävuszellnävi unserer Auffassung nach derzeit nicht zu empfehlen. Korial liegende sowie nicht pigmentierte Nävuszellen werden von der Behandlung nur teilweise bzw. gar nicht erfaßt so daß von hier aus mit Rezidiven zu rechnen ist. ... ab
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