Der neue Rahmenvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Rehabilitationsträgern und Berufsförderungswerken - ein Überblick |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 6-7/99; S. 426-433. 1999;
Abstract: Detlef Friedrich Frankfurt am Main Durch die Kündigung der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Rehabilitationsträgern und Berufsförderungswerken im Dezember 1996 die die Anwendung der Kostengrundsätze und damit den Gewinn- und Verlustausgleich in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation vorsahen drohte eine vertragslose Situation zu entstehen die die Zusammenarbeit der Beteiligten erheblich erschwert hätte. In nahezu zweijährigen oftmals kontrovers verlaufenden Verhandlungen ist es letztlich gelungen mit dem neuen Rahmenvertrag eine konsensfähige und vernünftige Basis für die künftige Zusammenarbeit der Träger der beruflichen Rehabilitation mit den Berufsförderungswerken zu schaffen. Der Schritt in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und unternehmerische Eigenverantwortung der Berufsförderungswerke wird in einer Übergangszeit bis zum Ende des Jahres 2003 vollzogen. ___MH
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