Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Neuordnung der sozialmedizinischen Begutachtung aus Sicht der Gesetzlichen Rentenversicherung |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 3/99 Seite 150-156. 1999;
Abstract: Dr. med. Wolfgang Cibis Frankfurt am Main Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit Datum vom 12.12.1996 den Antrag gestellt der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern sich für die Einrichtung regionaler Sozialmedizinischer Zentren einzusetzen, den rechtlichen Rahmen hierfür zu schaffen und Anreize für Modellversuche zu geben . In diesem Antrag werden die bereits im Zusammenhang mit der Kodifizierung des SGB X geäußerten Vorbehalte gegenüber dem bestehenden System sozialmedizinischer Zuständigkeiten erneut bekräftigt und die angenommenen Vorteile der vorgeschlagenen Sozialmedizinischen Zentren erläutert. Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) hat sich mit dem Vorschlag zur Neuordnung der sozialmedizinischen Begutachtung und den einzelnen daraufhin erwarteten Vorteilen auseinandergesetzt. Eines neu zu schaffenden Begutachtungs- und Verwaltungsapparates bedarf es aus Sicht der GRV nicht weil das bestehende System die zu stellenden Anforderungen im Grundsatz sachgerecht und kostengünstig erfüllt. Die Vorteile des bestehenden Begutachtungssystems können dagegen durch Qualitätssicherungsmaßnahmen und gemeinsame Bemühungen aller Beteiligten zur Optimierung der Zusammenarbeit stärker genutzt und ausgebaut werden. Dabei ist zu berücksichtigen daß die Begutachtung nach wie vor Teil des Leistungsfeststellungsverfahrens ist das sich bei den Sozialleistungsträgern im gegliederten System an unterschiedlichen gesetzlichen Aufgabenstellungen und Leistungsprinzipien ausrichtet. Aus Sicht der GRV kann die Qualität der sozialmedizinischen Beurteilung und die erforderliche trägerspezifische Verknüpfung von Begutachtung und Beurteilung mit einem trägerspezifischen Begutachtungssystem eher gewährleistet werden. ___MH
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