Vorschläge zur Definition strukturgleicher Kliniken auf der Basis der Erhebungen zu Programmpunkt 1 des QS-Programms der Rentenversicherung |
Journal/Book: DRV-Schriften Band 11/98 Seite 100-101 Interdisziplinarität und Vernetzung 7. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium vom 10. bis 12 März 1997 in Hamburg Tagungsband. 1998;
Abstract: Abteilung für Medizinische Psychologie Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf Im Sozialgesetzbuch V § 137 Satz 2 und 3 werden qualitätssichernde Maßnahmen in Rehabilitationseinrichtungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diese Maßnahmen sollen so gestaltet werden daß vergleichende Prüfungen zwischen den Einrichtungen bezüglich der Behandlung der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse ermöglicht werden. Vergleichende Prüfungen zwischen Kliniken sind nur dann sinnvoll und auch fair durchführbar wenn sich die Einrichtungen in entscheidenden Grunddimensionen ausreichend ähnlich sind. Aus der Forderung des SGB V ergibt sich damit die Notwendigkeit sogenannte strukturgleiche Einrichtungen zu definieren. Im Rahmen des Qualitätssicherungsprogramms der Rentenversicherungsträger stellt die Entwicklung von Modellen zur Clusterung der Kliniken deshalb einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt dar. Diese Aufgabe erweist sich als umso bedeutsamer da sich gezeigt hat daß bisherige Modelle zur Gruppierung von Rehabilitationseinrichtungen - vor allem das sogenannte Leistungstufenmodell - für diese Aufgabe nur sehr bedingt geeignet sind. Die mangelnde Eignung dieses Modells liegt in erster Linie darin begründet daß dort qualitätsrelevante Merkmale wie bspw. der Ausstattungsstandard der Gruppierung zugrunde gelegt wurden. Genau diese qualitätsrelevanten Dimensionen sollen im Rahmen der Qualitätssicherung jedoch als zu vergleichende Prüfwerte verwendet werden. Bei Übernahme der vorhandenen Klinikgruppierung nach dem Leistungsstufenmodell wären damit Prüf und Gruppierungskriterium identisch. Aus diesen Überlegungen wurde für die Definition strukturgleicher Einrichtungen im Rahmen der Qualitätssicherung das Leitprinzip formuliert möglichst qualitätsneutrale Gruppierungskriterien zu finden die dann einen Vergleich qualitätsrelevanter Dimensionen ermöglichen sollen. Grundlage für die empirische Ermittlung der Klinikcluster ist die Erhebung der Strukturmerkmale die den Kernpunkt des Programmpunktes 1 des QS-Programms darstellt. Im Rahmen dieser Strukturerhebung wurden alle federführend von der Rentenversicherung belegten Einrichtungen (ca. 1000) zu Hausmerkmalen personeller Ausstattung diagnostischen und therapeutischen Leistungen sowie zum Behandlungsspektrum befragt. Aus diesem Datenmaterial werden derzeit folgende Clustervariablen auf ihre Tauglichkeit für die vorliegende Fragestellung getestet: - Hauptindikation - Bettenzahl und Anzahl an therapeutischem Personal als Maß für die Klinikgröße - AHB-Anteil als Maß für den Anteil betreuungsintensiver Patienten - Anteil psychosozialer Berufsgruppen als Maß für die verhaltensmedizinische vs. biomedizinische Gewichtung der Behandlung). - Anzahl verschiedener Indikationen als Maß für die Spezialisierung. Erste clusteranalytische Auswertungen an einem ausgewählten Datensatz zeigen daß auf der Grundlage dieser Kriterien zumindest für die Indikationsbereiche Orthopädie und Kardiologie sinnvolle Einheiten ermittelt werden können. Analysen für die übrigen Indikationsgebiete stehen noch aus. Variationen dieser Vorgehensweise sind je nach Indikation abzuwägen. ___MH
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