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December 2024

Zusammenfassung der Diskussion Wechselbeziehung zwischen Strafrecht und anderen Rechtsgebieten

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. Qual.sich. (ZaeFQ) (1998) 92: 650. 1998;

Abstract: Aus dem Auditorium wurde darauf hingewiesen daß es für Gutachter wichtig ist zu erfahren inwieweit ihr Gutachten im Urteil berücksichtigt worden ist. Herr Franzki teilte mit daß eine Vorschrift im Rahmen der Zivilprozeßordnung nach der festgelegt werden sollte daß "der Sachverständige Anspruch auf eine Urteilsabschrift" habe vom Bundesjustizministerium aus Gründen des Datenschutzes abgelehnt wurde. Unbestritten ist aber daß Gutachter auf Antrag eine Urteilsabschrift erhalten können. Frau Rumler-Detzel gab den Rat daß Gutachter als letzten Satz unter ihr Gutachten schreiben sollten: "Ich bitte um eine Urteilsabschrift." Gegebenenfalls könnten die Anwälte gefragt werden ob sie datenschutzrechtliche Bedenken hätten. Im Strafprozeß könnte auch der Angeklagte gefragt werden (Rumler-Detzel). Auf eine Frage nach möglicher Ausweitung der EG-Richtlinie zur Produkthaftung bei Dienstleistungen antwortete Deutsch daß eine Richtlinie betreffend der Haftung bei Dienstleistungen zurückgenommen wurde eine Wiederaufnahme aber möglich sei. Über den Wert der Genomanalyse bestand Einigkeit. Schneider wies darauf hin daß er nur die datenschutzrechtliche Ausweitung im DANN-Persönlichkeitsschutzgesetz kritisch beurteilt hätte. Hier wäre "weniger mehr" gewesen. Die Genomanalyse ist in Deutschland und Frankreich bisher ein zusätzliches Beweismittel (Deutsch). In der Schweiz ist sie bei Vaterschaftsfragen allein beweiskräftig. Die Frage nach der Übernahme angelsächsischer"Meditationsverfahren" im zivilrechtlichen Bereich beantwortete Frau Rumler-Detzel so daß sie diesbezüglich keine hinreichenden Erfahrungen hätte. Die Tätigkeit von Gutachter- und Schlichtungsstellen sei ja wohl ein entsprechender Ansatz. Auf den § 116 SSG 10 wonach Schadenersatzanforderungen eines Patienten auf die Krankenkasse übergehen wenn diese die entsprechende medizinische Versorgung bezahlt hat machte Wartensleben aufmerksam. Es gibt auch Fälle einer Abtretung von Schmerzensgeld für Patienten an die Krankenkasse vereinzelt direkte Klagen von Krankenkassen auf Schadensersatz bei Behandlungsfehlern. ___MH


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