PROGNOS-Gutachten 1998 (VI) |
Journal/Book: DRV-Schriften Band 9 1998. 1998;
Abstract: Das Wichtigste in Kürze (Fortsetzung) Die Reduzierung des GRV-Beitragssatzes die sich aus dem RRG 1999 ergibt sowie die Gegenfinanzierung des erhöhten Bundeszuschusses über eine höhere Mehrwertsteuer haben vielfältige direkte und indirekte ökonomische Effekte zur Folge. Die ökonomischen Auswirkungen treten in der Regel als Saldoeffekte auf die sich aus verschiedenen meist gegenläufigen Einzelwirkungen zusammensetzen. Die wichtigsten Wirkungen im Vergleich zu den Referenzergebnissen sind folgende: - Über den gesamten Perspektivzeitraum gerechnet liegt die Zahl der abhängig Beschäftigten im Durchschnitt um 80 bis 90 Tsd höher. Durch die positiven Beschäftigungseffekte verbessert sich die Situation am Arbeitsmarkt. Die Zahl der Arbeitslosen liegt im Durchschnitt niedriger als in der Referenzentwicklung. - Die BSP-Wirkungen sind leicht negativ. Allerdings sind die Abweichungen sehr gering (weniger als 10 Mrd im Vergleich zur Referenz). Die Hauptursache für das geringere BSP liegt im Rückgang des Privaten Verbrauchs der stärker betroffen ist. Dies wiederum erklärt sich aus der Abschwächung der realen verfügbaren Haushaltseinkommen. Aufgrund der geringeren Verbrauchsausgaben erfahren auch die Importe eine deutliche Reduzierung. Da sich die Exporte dagegen nur wenig verändern steigt der Außenbeitrag und kompensiert somit die Abschwächung beim Privaten Verbrauch. - Die Preissteigerungsrate (gemessen am Deflator des Privaten Verbrauchs) liegt im Vergleich zur Referenz etwas höher im Durchschnitt liegt das Preisniveau um 1 über den Referenzwerten. Hauptursachen sind der erhöhte Mehrwertsteuersatz und der etwas stärkere Anstieg der Bruttolöhne die durch die Senkung der Lohnnebenkosten nicht kompensiert werden können. Bei den Verteilungswirkungen ist die Gruppe der Nichtbeitragszahler zu denen die Selbständigen die Beamten Rentner Pensionäre sowie die Empfänger von Sozialleistungen wie Sozialhilfe Kindergeld Wohngeld Ausbildungsbeihilfe u.ä. zählen durch die gesetzlichen Neuregelungen der Rentenreform im Saldo am stärksten belastet da sie als Nichtbeitragszahler von der GRV-Beitragssatzreduzierung nicht profitieren dagegen als Verbraucher von der Mehrwertsteuererhöhung und der davon ausgelösten Preiserhöhung unmittelbar betroffen sind. Am stärksten trifft es notwendigerweise die Rentnereinkommen. Sie werden durch die neuen Regelungen des RRG 1999 durch den höheren GRV-Beitragssatz und durch die höheren Preise geschmälert. Gegenzurechnen ist die positive Wirkung der höheren Nettoquote wodurch die Anpassung der Renten gesteigert wird. Auswirkungen einer Einkommensteuerreform: In einer Ergänzungsrechnung wurde zusätzlich untersucht welche Auswirkungen auf die finanzielle Entwicklung der GRV sich aus einer möglichen Einkommensteuerreform ergeben könnten. Alle Parteien haben ihre Absicht bekundet aufgrund des hohen politischen Drucks unmittelbar nach der Bundestagswahl einen neuen Versuch zu starten. Wie eine solche Reform aussehen wird ist gegenwärtig noch offen. Wir sind von folgenden Annahmen ausgegangen: - Die Steuerreform sieht eine fühlbare Senkung der Grenzsteuersätze und die Anhebung von Grundfreibeträgen vor Die Minderung der Einnahmen bei der Lohn- und Einkommensteuer wird durch den Abbau von steuerlichen Sonderregelungen und Verbreiterung der Bemessungsgrundlage zum größten Teil ausgeglichen. Netto verbleibt bei der Lohn- und Einkommensteuer eine Entlastung von 20 Mrd DM. - Eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung wird nicht unterstellt. Als Gegenfinanzierung wird angenommen daß ab 2000 die Mehrwertsteuer um 1 %-Punkt angehoben wird. Die 1 %ige Mehrwertsteuererhöhung reicht nicht völlig zur Finanzierung der unterstellten Nettoentlastung bei der Einkommensteuer aus. Der Rest wird durch entsprechende Anpassungen bei den Staatsausgaben ausgeglichen. Die Berechnungen ergeben daß die Einführung einer Einkommensteuerreform mit eine Nettoentlastung bei der Lohn- und Einkommenssteuer den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht. Der Unterschied beträgt im oberen Szenario + 0 3 bis +0 4 %-Punkte im unteren Szenario bis + 0 5 %-Punkte. Dieser Anstieg ist nicht überraschend da aufgrund der steigenden Nettoquote die durch die Nettoentlastung eintritt die Renten gemäß der gültigen Anpassungsformel schneller steigen als wenn die Nettoquote unverändert geblieben wäre. ___MH
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