Das individuelle Zugangsrentenniveau des Jahres 1996 |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 3-4/98 S. 137-165. 1998;
Abstract: Frankfurt am Main Zusammenfassung Das mit der Rentenreform 1992 neu definierte Sicherungsziel und somit Leistungsversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung eines "adäquaten und gleichbleibenden Nettorentenniveaus von ca. 70 Prozent" wurde durch das Rentenreformgesetz 1999 aufgegeben. Der erwartete zukünftige Beitragssatzanstieg zur gesetzlichen Rentenversicherung wird durch den Einbau eines demographischen Faktors in der Rentenanpassungsformel begrenzt. Dies führt ab 1999 zu einem allmählichen Absinken des Nettostandardrentenniveaus sowohl bei Neuzugängen als auch bei Bestandsfällen bis auf die gesetzlich fixierte Sicherungsgrenze von ca. 64 Prozent. Das Nettostandardrentenniveau gibt das Verhältnis einer jährlichen Nettostandardrente (abschlagsfreie Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Versicherungsjahren) zum durchschnittlichen Nettojahresentgelt aller abhängig Beschäftigten an. Mit dem vorliegenden Beitrag werden individuelle Rentenniveaus berechnet die Aussagen über die derzeitige tatsächliche Einkommensänderung beim Übergang vom Erwerbsleben in die Rente erlauben. Für die im Jahr 1996 neu zugegangenen Altersrentner und Altersrentnerinnen werden sogenannte individuelle Zugangsrentenniveaus berechnet die das Verhältnis der Rentenhöhe bei Rentenbeginn zu dem letzten Entgelt im Jahr vor dem Rentenbeginn abbilden. Es wird in Abhängigkeit der Rentenarten untersucht welche individuellen Zugangsrentenniveaus sich für Männer Frauen Arbeiter Angestellte und Bergleute im Einzelfall ergeben haben. Für zwei Fallgruppen "Versicherte mit typischem letzten Entgelt" und "langjährig Versicherte mit typischem letzten Entgelt" ist das Ergebnis das durchschnittliche individuelle Zugangsrentenniveau des Jahres 1996 als Indikator für den Erreichungsgrad des Zieles "Lohnersatzfunktion der Rente" aussagekräftig. ___MH
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