Umgang mit "geschickten" Patienten im Rahmen der sozialmedizinischen Begutachtung in der psychosomatischen Rehabilitation |
Journal/Book: DRV-Schriften Band 11/98 Seite 261-263 Interdisziplinarität und Vernetzung 7. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium vom 10. bis 12 März 1997 in Hamburg Tagungsband. 1998;
Abstract: Gelderlandklinik Geldern Problemhintergrund Die sozialmedizinische Beurteilung ist Bestandteil des Leistungsvertrages der zwischen Rentenversicherungsträger und Rehabilitationszentren abgeschlossen wird. Der Leitsatz "Reha vor Rente" beinhaltet eine psychotherapeutische Behandlung des Versicherten bevor eine Empfehlung für Wiedereingliederung oder Rente gegeben werden kann. Formal lassen sich vier Behandlungsgruppen entsprechend unterschiedlicher Auftragsbedingungen unterscheiden die sich gemeinsam als "geschickte Patienten" bezeichnen lassen. 1. der klassische Rentenantragsteller 2. Umschüler dessen beantragte Umschulungsmaßnahme eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme vorgeschaltet ist 3. der von der Krankenkasse geschickte langzeitarbeitsunfähige Patient wobei der Patient aus Gründen der Existenzsicherung und Erhaltung des Krankengeldes an dem Heilverfahren teilnehmen muß 4. der aus der Krankenkasse ausgesteuerte Patient der über das Arbeitsamt die Aufforderung zur Reha-/oder zur Rentenantragstellung erhalten hat Die Erwartungen geschickter Patienten vor Aufnahme (wie: passive-erholungsbezogene Kurerwartung körperliches Krankheitsverständnis externe Ursachenzuschreibung Wunsch nach schnellen vom Patienten vorgegebene Lösungen) sprechen gegen das psychotherapeutische Selbstverständnis (wie: aktive Mitarbeit psychosomatisches Krankheitsverständnis psychodynamischen Verstehen gründliche und damit zeitaufwendige Problemanalyse). Das therapeutische Anliegen ist vor dem Hintergrund sozialmedizinischer Leistungsbeurteilung nicht mehr in hinreichender "Abstinenz" durchzuführen. Der geschickte Patient verarbeitet das therapeutische Angebot bewußt und unbewußt auf dem Hintergrund seiner von ihm erhofften realen Entlastung (z. B. Kurantrag oder Rente) und zeigt sich entweder überangepaßt oder steht dem therapeutischen Angebot verständnislos bis aggressiv gegenüber. Der Betroffene wehrt sich gegen kränkende Entwertung und Schuldzuweisungen die er bei einer Vorenthaltung der Rente/Umschulung zu spüren meint. Auslösende narzißtische Kränkungssituationen und im weiteren die Auseinandersetzung um die Rente verstärken eine Entwicklung konflikthafter Persönlichkeitszüge. Nach Gewährung der Rente/Umschulung kommt es nach kurzem "narzißtischen Triumph" häufig zu depressiven Zustandsbildern. Die Behandlungsproblematik psychosomatisch/psychoneurotisch erkrankter Patienten vor dem Hintergrund der sozialmedizinischen Beurteil n und gemeinsame Handhabung im Rahmen der Rehabilitation stehen aber nach wie vor aus. Eigener Behandlungsansatz Zugehörigkeit zu und spezifische Fragestellungen der vier Gruppen geschickter Patienten liegen vielfach nicht zu Behandlungsbeginn vor sondern kristallisieren sich erst im Verlauf der Behandlung manchmal erst am Behandlungsende durch die unterschiedlichen Kontakte des Patienten zum Bezugstherapeuten Stationsarzt und Sozialarbeiter heraus. Dies geht zu Lasten unterschiedlicher Gründe. ... ___MH
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