Probleme des Zugangs zum Gesundheitstraining in der stationären Rehabilitation - Unterschiede zwischen Patientenwünschen und ärztlicher Verordnung |
Journal/Book: DRV-Schriften Band 11/98 Seite 161-163 Interdisziplinarität und Vernetzung 7. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium vom 10. bis 12 März 1997 in Hamburg Tagungsband. 1998;
Abstract: Rheumaklinik Bad Bramstedt Seit der Einführung des "Allgemeinen Programms - Gesundheit selber machen" und spätestens seit dem "Rahmenkonzept zur Medizinischen Rehabilitation - Empfehlungen der Reha-Kommission des VDR" ist Gesundheitsbildung / Gesundheitstraining obligater Bestandteil einer stationären Rehabilitationsmaßnahme. Eine Modernisierung der Inhalte und Methoden des Gesundheitstrainings haben sowohl der VDR wie die BfA in Angriff genommen. Ungeklärt ist in der Praxis allerdings vielfach welchen Stellenwert das Gesundheitstraining im Ensemble der Therapien haben soll und wie und durch wen sinnvollerweise die Zuweisung zum Gesundheitstraining erfolgen soll. Verschiedene Modelle des Zugangs werden in der Praxis angewandt: Obligate Zuweisung zu "Gesundheit selber machen" Wahlpflichtprogramme mit unterschiedlichen Themenreihen Auswahl mit Hilfe eines Fragebogens psychosozialer Belastungen (z.B. IRES) Integration in feste Therapieprogramme Verordnung über Arzt / Psychologen bzw. Gesundheitsberater. Aus der Erwachsenenpädagogik ist bekannt daß Angebote mehr Akzeptanz finden wenn Teilnehmer einen spezifischen Nutzen für sich erkennen können und die Überzeugung haben das "richtige" Angebote für sich gefunden zu haben. Förderlich für diese Überzeugung kann eine Wahl- und Entscheidungsfreiheit sowie eine entsprechende Beratung und Motivierung sein. Erkennt nun der verordnende Arzt in der Routine der Aufnahmesituation die Patientenprobleme und -wünsche und setzt sie entsprechend in die Verordnung des "richtigen" Gesundheitstrainings um? Zu dieser Frage haben wir 1995 und 1996 drei kleinere Untersuchungen durchgeführt: Zuerst haben wir für alle Reha-Patienten von drei Anreisewochen (n=377) die Wünsche auf Teilnahme an einem diagnoseorientierten Gesundheitstraining verglichen mit der Verordnung durch den betreuenden Arzt. Im Ergebnis zeigte sich daß 52% der Patienten einen Teilnahmewunsch äußerten aber von diesen nur 42% eine Verordnung aufwiesen. Zusätzlich wurde deutlich daß dem artikulierten Informations- und Schulungsbedarf der Patienten zur Krankheit bei degenerativen rheumatischen Krankheiten (Verordnung 12-51%) weniger entsprochen wurde als bei entzündlichen (Verordnung 42-67%). Weitere Erkenntnisse zu dieser Frage lieferte das Ergebnis einer anderen Untersuchung der Rheumaklinik in der mit dem IRES die Selbsteinschätzung der psychosozialen Belastung von Patienten (n=117) mit dem Urteil des Arztes zu Beginn der Rehabilitation verglichen wurde. Hier zeigte sich eine große Diskrepanz zwischen Selbsteinschätzung und Arztbeurteilung. Die befragten Patienten erleben sich zu 30% als psychisch gravierend belastet; von diesen stuften die betreuenden Ärzte nur jedem Dritten (9%) als gravierend belastet ein. ... ___MH
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