Geschäftsführer-Versorgungen auf dem Prüfstand bei den Finanzbehörden! |
Journal/Book: H u K 50 8/98 181 - 183. 1998;
Abstract: Ist Ihre Altersversorgungen gefährdet? Sicherlich ist es Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen daß die zuständigen Steuerbehörden im zunehmenden Maße verschärft die Prüfung von bestehenden (Gesellschafter-)Geschäftsführer-Versorgungen vornehmen. Bei mehr als 80 % der Fälle hatten die Betriebsprüfer Beanstandungen und leiteten die rückwirkende gewinnerhöhende Auflösung der Rückstellungen konsequent ein. Dies hat für das Unternehmen zur Folge daß ab Beginn der Zusage alle bislang genutzten Steuervorteile zurück gerechnet werden und sofort nachversteuert werden müssen. Für den (Gesellschafter-) Geschäftsführer sind die Konsequenzen weitreichender denn er/sie verliert damit sowohl die zugesagte Altersrente als auch die meist integrierte Versorgung der Hinterbliebenen. Könnten Sie davon betroffen sein ...? Wenn Ihnen in schriftlicher und rechtsgültiger Form eine Bestätigung vorliegt daß Ihr Steuerberater bzw. Ihr Wirtschaftsprüfer oder die für die Installation der betrieblichen Altersversorgung verantwortliche Versicherungsgesellschaft die Haftung bzgl. zukünftiger Betriebsprüfungen übernimmt dann brauchen Sie nicht unbedingt weiter zu lesen. Sollten Sie allerdings daran zweifeln dann sollten Sie sich hier zu diesem Thema eingehender informieren! Warum neuerdings diese Verschärfung? Während die Betriebsprüfer bis 1997 überwiegend die Angemessenheit der Zusagen überprüften setzen sie jetzt verschärftes Augenmerk auf den gesamten Vorgang erteilter Versorgungszusagen. Warum auf einmal? Die "Karenzzeiten" der Gesetzesurteile sind abgelaufen und dem "Staatssäckel" kommt jede Steuernachzahlung nicht ungelegen. ... Dipl.-Kfm. Wilfried Dodemont Deutscher Bäderverband Bonn hl
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