Was leistet die medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung? - Eine Bestandsaufnahme im Hinblick auf die Spargesetze |
Journal/Book: Heilbad & Kurort 49 (1997) 1 S.4-7. 1997;
Abstract: Theo Zimmermann Stuttgart Neben der ambulanten und stationären Versorgung hat sich die medizinische Rehabilitation in der Bundesrepublik Deutschland zu einem eigenständigen Zweig der gesundheitlichen Versorgung entwickelt. Gäbe es sie hier nicht in dieser Ausgestaltung müßte die kurative Versorgung - wie in anderen Ländern auch - um diese rehabilitativen Elemente erweitert werden. Medizinische Rehabilitation ist also kein spezifsch deutsches Luxusangebot sondern eine selbstverständliche medizinische Notwendigkeit! Ihre Besonderheit liegt allein darin daß sie sich bei uns zu einer eigenständigen Säule des Gesundheitssystems fortentwickelt hat und die Rentenversicherung ihr hauptsächlicher Kostenträger ist. Dabei ist es der Rentenversicherung gelungen ein hocheffzientes System zur Wiederherstellung Erhaltung und Besserung der Leistungsfähigkeit und somit zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit auf die Beine zu stellen. In der Bundesrepublik Deutschland nehmen - wie in anderen hochentwickelten Ländern auch - die chronischen Erkrankungen erheblich zu. Mit diesen Leiden gehen massive die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigende Funktionseinschränkungen einher. Das Älterwerden der Erwerbsbevölkerung führt ebenfalls zu einem höheren Bedarf an Rehabilitationsmaßnahmen. Wenn schon das Renteneintrittsalter durch Erhöhung der Altersgrenzen merklich heraufgesetzt werden muß können so weitgehende Beschneidungen der rehabilitativen Aktivitäten der Rentenversicherungsträger die ja gerade vorzeitige Berentungen verhindern sollen nicht sinnvoll sein. Selbstverständlich kann der Sparkelch nicht völlig am Rehabilitationssektor vorbeigehen aber tendenziell erfordert die Verlängerung der Lebensarbeitszeit prinzipiell höhere Rehabilitationsaktivitäten weil Krankheit und Rehabedürftigkeit mit dem Alter zunehmen. Moderne Hochleistungsrehabilitation in Deutschland Die Rentenversicherung gewährt medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation. Sie ist aber nicht alleiniger Träger von Rehabilitationsmaßnahmen. Berufsgenossenschaften die Arbeitsverwaltung die Krankenkassen die Kriegsopferfürsorge und -versorgung sowie die Sozialhilfe sind ebenfalls am Rehabilitationsgeschehen beteiligt. Im Unterschied zur Rentenversicherung beschränken sie ihr Rehabilitationsangebot zumeist auf die medizinische oder die berufliche Rehabilitation. . . .
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