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December 2024

Für eine belastungsgerechte Erneuerung des Generationenvertrages* Konzeptionelle Überlegungen für eine tragfähige Reform der gesetzlichen Rentenversicherung - 12 Thesen

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 1-2/97 S. 122-125. 1997;

Abstract: * Fachgespräch der Ludwig-Erhard-Stiftung am 09. Januar 1997 in Bonn. These 1: Der demographische Wandel stellt für die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland eine große Herausforderung dar. Ohne umfassende Reformmaßnahmen droht allein in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (gRV) in den nächsten 40 Jahren ein anhaltender massiver Beitragssatzanstieg auf rund 26 bis 28 Prozent (1997: 20 3 Prozent) des Bruttoarbeitsentgelts. Eine derartige Beitragsbelastung wäre weder für die Arbeitnehmer noch für die im internationalen Standortwettbewerb stehende deutsche Wirtschaft hinnehmbar. These 2: Ein Systemwechsel von der beitragsbezogenen Rentenversicherung hin zu einer steuerfinanzierten einheitlichen Grundrente würde entweder auf eine verfassungswidrige Enteignung der älteren Generation oder die finanzielle Überforderung der jüngeren Generation hinauslaufen. Zudem wäre eindeutig das Leistungsprinzip verletzt. Auch eine generelle Umstellung der Rentenfinanzierung vom Umlage- auf ein Kapitaldeckungsverfahren würde angesichts des erforderlichen gewaltigen Kapitalbedarfs zu einer nicht tragbaren längerfristigen Zusatzbelastung der heutigen Beitragszahlergeneration führen. These 3: Die unabdingbare Erneuerung des Generationenvertrages kann somit nur auf der Basis des bestehenden Systems der beitragsbezogenen Rentenversicherung erfolgen. Eine umlagefinanzierte Rentenversicherung mit einer nettolohnbezogenen Dynamisierung der Bestandsrenten kann allerdings nur dann langfristig ein konstantes Leistungsniveau garantieren wenn eine ausgeglichene Struktur zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern vorhanden ist. Die mit einem Anstieg der Lebenserwartung und somit der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer einerseits und einer niedrigen Geburtenrate andererseits verbundene Schieflage der Alterspyramide macht Korrekturen an den zentralen Steilgrößen der "Rentenformel" unausweichlich. Auf diesen Zusammenhang hat schon Wilfried Schreiber der "Architekt" des Generationenvertrages von 1957 hingewiesen. Der Schlüssel für eine langfristige Stabilisierung der gRV liegt somit in einer Rückbesinnung auf die Wurzeln des Generationenvertrages. These 4: Im Mittelpunkt der Reformbemühungen muß die langfristige Verstetigung des Beitragssatzes auf dem jetzt erreichten Niveau von rund 20 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts stehen. Hierzu ist es erforderlich daß das Tempo der künftigen Rentenanpassungen moderat verringert die Finanzierung der Leistungsausgaben sachgerechter auf Beitrags- und Steuerzahler aufgeteilt und die Beitragsbelastung zwischen den Generationen gerechter gestaltet wird. Nur durch eine solche belastungsgerechte Verteilung der demographischen Lasten auf alle Beteiligten - Beitragszahler Rentenempfänger und Staat kann der Generationenvertrag erneuert werden.


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