Zur aktuellen Lage der Rentenversicherung* |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 11-12/97 S. 649-655. 1997;
Abstract: Düsseldorf * Schriftliche Fassung des Berichts des Vorstandsvorsitzenden des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) Dr. Erich Standfest anläßlich der Mitgliederversammlung am 22. Oktober 1997 in Frankfurt am Main. Zusammenfassung Meinen letzten Vorstandsbericht am 22. Mai 1997 in Halle habe ich mit der Feststellung begonnen die politischen Diskussionen über die Rentenreform 1999 befänden sich in ihrer Entscheidungsphase. Das war verfrüht. Erst vor wenigen Tagen nach weiteren heftigen öffentlichen Kontroversen und zahllosen politischen Gesprächen hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 1999 - kurz Rentenreformgesetz 1999 - in dritter Lesung verabschiedet. Erhöhter Bundeszuschuß unverzichtbar Ein Konsens unter den großen politischen Parteien war leider nicht zu erzielen. Selbst in der Frage der Gegenfinanzierung des erhöhten Bundeszuschusses kam es trotz zweier Vermittlungsverfahren zur Steuerreform zu keiner Einigung zwischen Regierung und Opposition. Bis jetzt hat es der Bundesrat abgelehnt einer Mehrwertsteuererhöhung zur Refinanzierung des geplanten erhöhten Bundeszuschusses (in Höhe von 13 4 Milliarden DM 1999 und 16 4 Milliarden DM im Jahr 2000) zuzustimmen. Ohne seine Zustimmung wäre der erhöhte Bundeszuschuß nur über eine Anhebung der Mineralölsteuer zu finanzieren. Sie aber war in den Koalitionsfraktionen nicht mehrheitsfähig. So kam es nun dazu daß die Rentenreform zwar vom Bundestag verabschiedet wurde die Regelungen über den zusätzlichen Bundeszuschuß aber erst in Kraft treten werden wenn seine Refinanzierung gesichert ist. Versucht werden soll dies durch ein zusätzliches Gesetz dem dann allerdings auch wieder der Bundesrat zustimmen müßte. Man hofft wohl daß dann wenn die übrige Reform schon verabschiedet ist und von der Opposition nicht mehr verhindert werden kann der Bundesrat vielleicht doch noch der Gegenfinanzierung zustimmen wird. Der Bundesarbeitsminister hat immer den untrennbaren Zusammenhang zwischen den Sparmaßnahmen in der Rentenversicherung einerseits und der Umfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen andererseits betont. Dieser Zusammenhang ist nun nicht mehr sicher. Ohne die geforderte Umfinanzierung wären vor allem die Versicherten betroffen. Sie müßten später als Rentner niedrigere Rentenanpassungen infolge des demographischen Faktors und Einschränkungen im Bereich der Renten wegen Erwerbsminderung hinnehmen ohne daß sie jetzt als Beitragszahler bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen entlastet würden. Im Gegenteil: Diese Lasten würden sogar noch durch die Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten ausgeweitet. Alle Parteien hatten aber deren gerechtere Finanzierung versprochen. ... ___MH
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