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November 2024

Die Konsequenzen des europäischen Binnenmarktes für die deutsche Rentenversicherung

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 8/97 S. 449-473. 1997;

Abstract: Zusammenfassung Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen der europäischen Wirtschaftsverfassung einerseits und den Kompetenzen der Mitgliedstaaten zur souveränen Ausgestaltung ihrer Sozialschutzsysteme auf der anderen Seite. Die Gestaltung der Wirtschaftsverfassung und der Wettbewerbsordnung ist keine nationale Aufgabe mehr sondern überwiegend auf die europäische Gemeinschaft übergegangen ohne daß sich die Mitgliedstaaten hier noch auf das Subsidiaritätsprinzip zurückziehen können. Daß dies auch Konsequenzen für die Sozialversicherung haben kann macht vor allem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bewußt. Sobald sich Sozialversicherungsträger unternehmerisch betätigen - wobei dieser Begriff sehr weit ausgelegt wird - verlieren sie ihren nach nationalem Recht gegebenen Sonderstatus und müssen sich in das europäische Wettbewerbsrecht sowie das Recht der Grundfreiheiten einfügen. Äußerstenfalls verlieren die Träger ihr (nationales) "Sozialversicherungsmonopol". Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der europäischen Rechtsprechung die Durchführung der deutschen Rentenversicherung durch ausschließlich zuständige öffentlich-rechtliche Einrichtungen im wesentlichen noch nicht in ihrer Existenz gefährdet. Dies kann sich jedoch ändern wenn die Rentenversicherung immer konsequenter mit dem Ziel reformiert würde eine weitgehende Äquivalenz zwischen Beiträgen und Leistungen herbeizuführen oder gar eine lediglich aktuarische Gerechtigkeit zu erzeugen. ___MH


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