Reform der sozialen Sicherung der Frau - Bestandsaufnahme und Perspektiven aus deutscher und internationaler Sicht |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 11-12/97 S. 662-689. 1997;
Abstract: Frankfurt am Main Zusammenfassung Die Diskussion um die Reform der sozialen Sicherung der Frau hat im Zusammenhang mit der am 10. Oktober 1997 verabschiedeten Rentenreform 1999 erneut an Aktualität gewonnen. Mit der verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten hat der Gesetzgeber - dem Handlungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts folgend - bereits einen wichtigen Teilbereich neu geregelt. Über weitere Maßnahmen soll im Rahmen der angekündigten Reform der Hinterbliebenenrenten entschieden werden. Der Vielzahl der damit verbundenen Fragestellungen entspricht ein weites Spektrum von Reformvorschlägen. Ansatzpunkt für eine verbesserte eigenständige Sicherung der Frauen ist zum einen die Förderung der Frauenerwerbstätigkeit und die Schaffung der dafür notwendigen Rahmenbedingungen. Zum anderen geht es um die sozialrechtliche Ausgestaltung von Umverteilungsmechanismen in den Fällen in denen ausreichende eigene Rentenanwartschaften nicht vorhanden sind. Die Einführung einer Versicherungspflicht für Nichterwerbstätige wird in diesem Zusammenhang ebenso diskutiert wie die Ausweitung des Familienlastenausgleichs in der Rentenversicherung die Ersetzung der Witwen- und Witwerrenten durch ein Rentensplitting oder die Aufstockung niedriger Renten auf ein Mindestsicherungsniveau. Die Alterssicherungssysteme der meisten ausländischen Industriestaaten enthalten ebenfalls Mechanismen zum Ausgleich fehlender oder unzureichender Rentenansprüche. So sehen viele erwerbsarbeitsorientierte Systeme die Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege die Leistung von Ehegattenzuschlägen oder die besondere Absicherung geschiedener Ehegatten vor. Der Sicherung von Frauen dienen oftmals auch allgemeine Mindestsicherungselemente der Altersversorgung (z. B. nicht beitragsbezogene Sozialrenten oder die Aufstockung niedriger Ansprüche) besondere Verfahren der Rentenberechnung oder eine Versicherungspflicht auch für geringfügig beschäftigte Personen. Ein Vergleich der verschiedenen nationalen Systeme zeigt daß in Ländern mit einer Staatsbürgerversorgung in denen alle Wohnbürger Anspruch auf eine Grundrente haben ein Ausgleich familienbedingter Sicherungslücken in der Regel nicht vorgesehen und im Hinblick auf eine Grundversorgung auch nicht erforderlich ist. In diesen Staaten besteht die Tendenz (abgeleitete) Hinterbliebenenrenten deutlich zu reduzieren oder ganz abzuschaffen bzw durch ein Rentensplitting zu ersetzen - exemplarisch hierfür ist die in der Schweiz vor kurzem in Kraft getretene Rentenreform. Ein Trend zur Individualisierung von Ansprüchen zeichnet sich darüber hinaus im Europäischen Sozialrecht und in den sozialpolitischen Aktivitäten der Europäischen Kommission ab. ___MH
© Top Fit Gesund, 1992-2024. Alle Rechte vorbehalten – Impressum – Datenschutzerklärung