Die dänische Altersversorgung im Wandel. |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 5-6/97 S.277-296. 1997;
Abstract: 1 Professor Dr. phil. et Ph. D. Zentrum für Gesundheitsökonomie und Sozialpolitik Universität Odense Dänemark. Zusammenfassung Mit dem Ausgangspunkt im ersten dänischen Altersversorgungsgesetz von 1891 das als eine Rentenprototyp-Alternative zum deutsch beeinflußten kontinentaleuropäischen Rentenmodell beschrieben wird wird die Entwicklung der dänischen Altersrente dargelegt. Von einer ermessensabhängigen Festsetzung der Leistungen über feste Regeln mit Kürzungen bei gleichzeitigen Einkünften weiter zu einer unverkürzbaren Mindestrente bis hin zur vollen Grundrente für alle mit bestimmten Zusatzrenten für die am schlechtesten Gestellten. Eine bemerkenswerte Kontinuität. Es wird unterstrichen daß in Dänemark konsequent sowohl eigentliche versicherungsbasierte Lösungen als auch Regelungen nach dem Vorbild der deutschen Reform von 1957 und der schwedischen von 1960 abgelehnt wurden. Dafür wurde 1964 eine ergänzende tarifvertragliche Regelung die sog. ATP entwickelt die auf dem Kapitalreserveprinzip beruht allerdings die Tradition in dem Sinne weiterführte daß einheitliche Beiträge und daher einheitliche Leistungen vorgesehen sind. Mitte der 80er Jahre stellte man fest daß nur ein Drittel der Bevölkerung von eigentlichen tarifvertraglichen Renten - abgesehen von der ATP - gedeckt war. Dies wurde als Problem erkannt und zwar zum einen aufgrund der vorhersehbaren Einkommensunterschiede unter den künftigen Älteren und zum anderen aufgrund der zu erwartenden demographischen Entwicklung. Vor diesem Hintergrund wurden 1989-1993 auf der Grundlage von Tarifverhandlungen eigentliche tarifvertragliche Renten entwickelt die allmählich das dänische Rentensystem transformieren werden. ___MH
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