Familienleistungen in der Rentenversicherung* |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 11-12/97 S. 696-702. 1997;
Abstract: Berlin * Schriftliche Fassung eines Vortrags anläßlich der 3. Münsterischen Sozialrechtstagung am 27./28. Juni 1997 in Münster; der Vortrag wird veröffentlicht in: Münsteraner Reihe 3. Münsterische Sozialrechtstagung "Auf der Suche nach Lösungen für die künftige Alterssicherung" 27./28. Juni 1997 in Münster Verlag Versicherungswirtschaft Karlsruhe. Zusammenfassung Wenn in der aktuellen Diskussion nach Ansätzen für die Weiterentwicklung der Alterssicherung gesucht wird dann steht in aller Regel die Frage der Finanzierbarkeit des Systems im Vordergrund; im Hinblick auf bestimmte Bereiche der Alterssicherung wird dabei insbesondere über eine reale Einschränkung von Leistungen nachgedacht. Eine Ausnahme stellen insoweit die Familienleistungen in der Rentenversicherung dar: Hier wird sowohl von der Regierungskoalition als auch bei den Oppositionsparteien eine Ausweitung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung angestrebt. Bei den Überlegungen zur Ausgestaltung und Finanzierung der künftigen Familienleistungen in der Rentenversicherung ist seit langem anerkannt daß Familien - insbesondere als Folge und im Zusammenhang mit der Erziehung von Kindern unter den derzeit gegebenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen besondere Belastungen zu tragen haben. Weitgehend unbestritten ist auch daß der Ausgleich dieser Belastungen nicht nur in der Erziehungsphase sondern auch bei den Leistungen im Alter erfolgen soll wenn sich die erziehungsbedingten Lohneinbußen der Eltern in Form von niedrigeren Renten auswirken. Es gibt insoweit einen breiten gesellschaftlichen Konsens dahingehend daß auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung Maßnahmen des Familienlastenausgleichs durchzuführen sind. Vor diesem Hintergrund soll im folgenden zunächst eine Bestandsaufnahme der derzeit bestehenden Familienleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen und anschließend sollen verschiedene Reformansätze zur Weiterentwicklung dieser Leistungen vorgestellt werden. Bestandsaufnahme: Familienspezifische Leistungen Das geltende Rentenrecht enthält eine ganze Reihe von Regelungen die an familienspezifische Tatbestände anknüpfen und Familien begünstigen sollen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen "kindbezogenen" und "ehegattenbezogenen" Leistungen. Als kindbezogene Familienleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung können dabei angesehen werden: Rentenansprüche aufgrund von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten (§§ 56 57 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI) Waisenrenten (§ 48 SGB VI) Kinderzuschüsse (§ 270 SGB VI) sowie die Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungs-Gesetz aus dem Jahre 1987 (KLG; vgl. nunmehr §§ 294 - 299 SGB VI). Kindererziehungsleistungen werden von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt das Leistungsvolumen wurde aber bei der Bemessung des Bundeszuschusses berücksichtigt (§ 287 Abs. 4 SGB VI). ... ___MH
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