Unterbringung psychisch Kranker nach dem PsychKG |
Journal/Book: Münch.med.Wschr. 138 (1996) 33 S.545/27-549/31. 1996;
Abstract: Priv.-Doz. Dr. med. J. Tegeler Psychiatrische Klinik am Park-Krankenhaus Leipzig-Dösen der Städtischen Klinik Leipzig-Südost Leipzig. Zusammenfassung Das PsychKG regelt die Hilfen für psychisch Kranke die Anordnung von Maßnahmen durch das Gesundheitsamt und die Unterbringung von Personen in einem Psychiatrischen Krankenhaus. Voraussetzungen einer Unterbringung sind: es muß eine psychische Krankheit vorliegen. Aufgrund dieser Krankheit muß eine erhebliche und gegenwärtige Gefahr für den Betroffenen und/oder für andere Personen bestehen. In dem ärztlichen Gutachten muß das aktuelle Verhalten des Patienten möglichst präzise und konkret geschildert und die gegenwärtigen Gefahren müssen begründet werden.
Keyword(s): Psychisch Kranker PsychKG Unterbringung
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