Hygienemaßnahmen bei kleinen Eingriffen in der Allgemeinpraxis |
Journal/Book: Münch.med.Wschr. 138 (1996) 44 S.28/722-725/31. 1996;
Abstract: Dr. med. B. Schwind (Beratungszentrum für Hygiene und Umweltschutz) Prof. Dr. med. F. Daschner Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene Universitätsklinikum Freiburg Zusammenfassung Durch die behördliche Definition von Hygienestandards für ambulant operierende Zentren entsteht bei den Allgemeinärzten die Befürchtung daß diese Standards mangels anderer Festlegungen auch auf die kleinen operativen Eingriffe übertragen werden sollen. Dies könnte durch kostenträchtige Auflagen das Aus für die operative Tätigkeit in mancher Allgemeinpraxis bedeuten. Allerdings geht es hier um kurze Eingriffe ohne Eröffnung der großen Körperhöhlen und ohne Knochenkontakt so daß das Infektionsrisiko gegenüber den in ambulant operierenden Zentren durchgeführten Eingriffen deutlich geringer ist. Insofern sind die für diese festgelegten Hygienerichtlinien eindeutig nicht auf das allgemeinärztliche Eingriffsspektrum anwendbar. Eine bauliche Trennung in mehr oder weniger "reine" OP-Bereiche ist nicht erforderlich. Für Vorbereitung und Durchführung der Eingriffe sind korrekte Hände- und Hautdesinfektion gewebeschonende Operationstechnik und gutes Zusammenspiel von Operateur und Hilfskräften wesentlich. Dies kann durch konsequente Hygieneeinweisung und -fortbildung für das Personal und einen individuell erstellten umfassenden Reinigungs- und Desinfektionsplan erreicht werden.
Keyword(s): Hygienemaßnahmen kleine Chirurgie Allgemeinpraxis
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