Rahmenkonzept zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung Empfehlungen des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 10-11/96 S. 633-665. 1996;
Abstract: Vorwort / Prof. Dr. Franz Ruland Das folgende Rahmenkonzept für die medizinische Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde ursprünglich im Rahmen der Reha-Kommission des VDR erarbeitet und in der Ausgabe 7-8/1992 dieser Zeitschrift veröffentlicht. Die nun vorliegende aktualisierte und überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts bezieht neue Entwicklungen in der medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung ein. Hierzu gehören insbesondere die Flexibilisierung der Rehabilitationsleistungen (Erweiterung auf ambulante/teilstationäre Angebote stärkere Flexibilisierung der Behandlungsdauer) sowie die Qualitätssicherung. Das Rahmenkonzept wurde vom Vorstandsausschuß für Rehabilitation des VDR als Verbandsempfehlung und damit als gemeinsame Grundlage für alle eigenen und Belegkliniken der Rentenversicherung beschlossen. Das Rahmenkonzept befaßt sich mit den krankheitsübergreifenden Zielen und Aufgaben der medizinischen Rehabilitation und beschreibt dessen wesentliche Grundlagen. Behandelt werden zunächst das Krankheitsfolgenmodell der WHO die rechtlichen Zielvorgaben und die daraus folgenden konkreten Aufgaben. Es folgen Ausführungen zur Funktion der medizinischen Rehabilitation innerhalb der Gesundheitsversorgung zur Abgrenzung von der kurativen medizinischen Versorgung und der traditionellen Kur sowie zu Fragen der Einleitung der Rehabilitation. Die danach dargestellten Aufgaben von Diagnostik und Therapie basieren auf einem ganzheitlichen und interdisziplinären Ansatz der vom jeweiligen individuellen Rehabilitationsbedarf ausgeht die aktive Mitwirkung der Rehabilitanden fördert und gleichermaßen die körperliche psychische und soziale Ebene der jeweiligen Gesundheitsstörung und ihrer Folgen berücksichtigt. Ein wichtiges Merkmal der Behandlung besteht in der Teamarbeit der beteiligten Berufsgruppen. Weiterhin wird Stellung genommen zu Fragen der Flexibilisierung der Behandlungsform (stationäre und ambulante/teilstationäre Rehabilitation) und Behandlungsdauer zur Kooperation mit anderen an der Rehabilitationskette beteiligten Stellen und Einrichtungen sowie zur Nachsorge und beruflichen Wiedereingliederung. Schließlich wird das Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherung einbezogen und auf die Bedeutung der Aus- Fort- und Weiterbildung sowie der Rehabilitationsforschung hingewiesen. Die anstehenden gesetzlichen Sparmaßnahmen in der Rehabilitation insbesondere die vorgesehene Budgetierung für Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung werden die Realisierung der im Rahmenkonzept niedergelegten Anforderungen und Empfehlungen erheblich erschweren. Der Stellenwert der Rehabilitation im Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland darf aber durch die vorgesehenen Sparmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Das Rahmenkonzept ist darauf ausgerichtet die Leistungsfähigkeit und Effektivität der Rehabilitation weiter zu optimieren und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. ___MH
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