Altersrentensysteme im Europäischen Binnenmarkt - Probleme und Auswirkungen der Entwicklung in Großbritannien |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 5-6/96 S. 348-355. 1996;
Abstract: I. Einführung In Europa ist jedes gesetzliche Altersrentensystem mit Anpassungsproblemen konfrontiert die ihren Ursprung in schwachen Arbeitsmarktbedingungen und der immer älter werdenden Bevölkerung haben. Dieser Vortrag beschreibt die in Großbritannien verfolgte Politik zur Lösung dieser Probleme und behandelt die Auswirkungen auf die europäische Sozialpolitik. Auf der Ebene der Europäischen Union (EU) gibt es innerhalb des sozialen Bereichs zwei Hauptakteure und zwei Haupttagesordnungspunkte. Die Akteure sind einerseits die Europäische Kommission und der Ministerrat und andererseits der Europäische Gerichtshof. Die erste Tagesordnung befaßt sich mit sozialpolitischen Initiativen um die Standards des sozialen Schutzes zu erhalten und eventuell eine endgültige Übereinstimmung zwischen den Sozialversicherungssystemen zu erreichen. Der zweite Tagesordnungspunkt betrifft die Durchführung einer Binnenmarktinitiative im freien Verkehr von Waren und Gütern Dienstleistungen Kapital und Arbeit. Die zweite Tagesordnung ist einflußreicher als die erste hauptsächlich durch die aktive Rolle der ECJ in der Durchführung der Binnenmarktinitiative die sich auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Liebfried und Pierson 1993 S. 7) bezieht. Die Binnenmarktinitiative ist auch verantwortlich für Koordinierungsmaßnahmen die geschaffen wurden um die Sozialversicherungsrechte von Wanderarbeitnehmern zu schützen (EEC Verordnung 1408/71 geändert). Es bleibt eine offene Frage ob der Binnenmarkt eine Konvergenz der verschiedenen Sozialversicherungssysteme über den Wettbewerbsdruck bewirken kann oder ob der Binnenmarkt überhaupt politischen Druck hinsichtlich einer Angleichung durch EG-Verordnungen und Bestimmungen ausüben wird. Es ist nicht abzusehen ob durch Verordnungen und Bestimmungen verhindert werden kann daß sich eine wettbewerbsfähige Konvergenz (sollte sie entstehen) in ein "Wettrennen am Tiefpunkt" verwandelt da die Länder versuchen die Last der Sozialversicherungsbeiträge (um wettbewerbsfähig zu bleiben) und das Ausmaß der Leistungen (um Sozialleistungstourismus zu vermeiden) zu reduzieren. Einige erste Stellungnahmen liegen bereits vor. Liebfried und Pierson argumentieren daß die Anforderungen des Binnenmarkts darin resultieren werden daß die Regierungen der Länder ihre Programme der sozialen Sicherheit enger an Beiträge koppeln während beitragsfreie Leistungen in nicht exportfähige "Wohlfahrts"-programme reorganisiert werden (ibid ff. 11-12). Während Liebfried und Pierson sich auf die Vorsorge durch Sachleistungen (d.h. Gesundheitsvorsorge-Dienstleistungen) als Kernpunkt der nicht exportfähigen Sozialleistungen konzentrieren können ihre Ausführungen ebenfalls auf mittelgeprüfte Barleistungen (Sozialhilfe) angewandt werden. Sozialhilfe ist in den gegenwärtigen Koordinierungsvereinbarungen zu Sozialleistungen der EU nicht eingeschlossen. Dieser Ausschluß erstreckt sich auf bestimmte Sozialhilfeprogramme speziell für Rentner (Europäische Kommission DGV S. 15). ___MH
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