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December 2024

Zur Nutzung von Kuren als medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen durch Frührentner der LVA Schwaben

Abstract: Aus dem Institut für Medizinische Balneologie und Klimatologie der Ludwig-Maximilians-Universität München Vorstand: Univ.-Prof. Dr. med. E. SENN Dissertation zum Erwerb des Doktorgrades der Medizin an der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität zu München vorgelegt von Jörg Wannenwetsch aus Augsburg 1995 Zusammenfassung Alljährlich müssen von den neuzugehenden Rentnern der Deutschen Rentenversicherung rund 30% wegen verminderter Erwerbsfähigkeit frühberentet werden. Obwohl dies in vielen Fällen durch Rehabilitationsmaßnahmen zu vermeiden wäre machen bemerkenswert viele BU- bzw. EU-Rentner von den angebotenen Maßnahmen keinen Gebrauch. So hatten im Jahr 1991 von den Frührentnern der LVA Schwaben 78 4% und von der gesamten Arbeiterrentenversicherung 60 3 % in den letzten 5 Jahren vor Rentenbeginn keinen Antrag auf Heilbehandlung (Kur) gestellt. Die Ursachen dieser ungenügenden Inanspruchnahme zu eruieren war bereits im Jahr 1981 Aufgabe eines Forschungsauftrags des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Häufigste (= in 35 9% aller Fälle) Ursache der geringen Antragstellung war damals eine unzureichende bzw. unvollständige Information der Versicherten. Wie Interviews zeigten wußten die wenigsten dieser 35 9 % daß sie einen Antrag auf Heilbehandlung (Kur) selbst stellen müssen; fast alle waren der Meinung dies sei Aufgabe des behandelnden Arztes. Frauen die wegen ihrer Kinder die Erwerbstätigkeit unterbrochen halten wußten nicht daß ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Rehabilitationsmaßnahme zustand. Zweitwichtigste Ursache war die Einstellung der behandelnden Ärzte die bei 31 1 % entweder ein stationäres Heilverfahren speziell bei dem vorliegenden Leiden für aussichtslos oder prinzipiell nichts von solchen Maßnahmen hielten. Sorgen die Kosten für die Heilbehandlung (Kur) würden später von der Rente abgezogen hatten 11 2% und 9 4% beantragten keine Maßnahme aus Sorge den Arbeitsplatz zu verlieren. Die jetzige Untersuchung sollte Aufschluß darüber geben inwieweit es der Rentenversicherung in der vergangenen Dekade gelang eine Änderung im Antragsverhalten herbeizuführen. Erfaßt wurden sämtliche Versicherte der LVA Schwaben die im Jahr 1990 1991 und in den ersten acht Monaten des Jahres 1992 wegen Krankheiten des Skeletts der Muskeln und des Bindegewebes (ICD 710 - 739) frühberentet wurden und in den letzten fünf Jahren vor Rentenbeginn nicht zur stationären Heilbehandlung (Kur) durch die Rentenversicherung waren - insgesamt 226 Fälle. Diese Krankheitsgruppe wurde deshalb gewählt weil sie sowohl bei BU/EU-Renten mit 26 5 % (LVA Schwaben) bzw. 32 7 % (ARV) als auch bei den Heilbehandlungen (Kuren) mit 54 1 % (LVA Schwaben) bzw. 50 2 % (ARV) den größten Anteil ausmachen. Die Angeschriebenen erhielten einen Fragebogen mit 19 Items (mit Alternativantwortmöglichkeiten) der sich an dem bereits 1981 gestellten Fragebogen orientiert. Sechzehn Frührentner wurden zuvor aus verwaltungstechnischen Gründen aussortiert. Von den verbleibenden 210 Angeschriebenen antworteten 143 (=^ 68%). Auswertbar waren von den Antworten 127. Die Quote der Frührentner die angaben nicht informiert gewesen zu sein ging von 35 9% auf 26 8% zurück. Die Einstellung der behandelnden Ärzte zur Kur ist offensichtlich positiver geworden. Ablehnend waren jetzt 20 4% 1981 waren es noch 31 1 %. In drei Punkten aber gab es eine entscheidende Änderung: Aus Sorge den Arbeitsplatz zu verlieren beantragten 1990/92 13 5% keine Maßnahme 1981/2 waren es nur 9 4 %. Lieber Rente als Heilbehandlung (Kur) wollten 18 4% im Jahr 1992 gegenüber 7 3% im Jahr 1981. Familiäre Gründe nahmen von 29 7% auf 31 0 % zu; der größte Teil konnte sein Geschäft nicht allein lassen (auch Selbständige besonders Handwerker können Mitglieder der Arbeiterrentenversicherung sein). Die übrigen Gründe (eigene oder von Kollegen gemachte schlechte Erfahrungen bei früheren stationären Heilverfahren; die Sorge kein Einzelzimmer zu bekommen; nicht rechtzeitig weg- oder nicht in den gewünschten Ort zu kommen) fallen - wie schon 1981 - kaum ins Gewicht. Kuren auf Kosten der Krankenkasse oder anderer Kostenträger vor der Berentung gingen von 31 7 % auf 15% zurück nach der Rentengewährung sank die Quote von 17 7% auf 14 2%. Mögliche Ursachen dafür werden diskutiert. Verbessert werden könnte die unbefriedigende Antragstellung evtl. durch folgende Maßnahmen: Der Gesetzgeber sollte allgemein verständliche Sozialgesetze verabschieden. Die Ärzteverbände sollten verstärkt Sozial- und Rehabilitationsmedizin in ihre Fortbildungsprogramme einbinden für Medizinstudenten müßten Lehrangebote und Prüfungsinhalte zur Sozial- und Rehabilitationsmedizin erweitert werden. Die Rentenversicherung sollte die von der Reha-Kommission entwickelten Vorschläge möglichst rasch in die Praxis umsetzen. Sie muß dazu zu den Massenmedien einen besseren Kontakt suchen. Als geeignetes Medium bieten sich hier regionale Fernsehprogramme an. Die nach wie vor vordringlichste Aufgabe der Heilbehandlungen (Kuren) der Deutschen Rentenversicherung ist die Verhütung einer vorzeitigen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. deren Beseitigung falls sie schon eingetreten ist. Wie wissenschaftliche Untersuchungen beweisen ist es möglich durch stationäre Rehabilitationsmaßnahmen in Kurorten chronisch Kranke und Unfallgeschädigte - sogar bereits Frühberentete - soweit wiederherzustellen daß eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß erreichbar ist. ___MH


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