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November 2024

Der Arsengehalt in Heilwässern - Ein aktuelles Grenzwert- und Beurteilungsproblem -

Journal/Book: Heilbad & Kurort 47 (1995) 9/10 S.239-242. 1995;

Abstract: O. Univ.-Professor Dr. rer. nat. Karl-Ernst Quentin em.* Kulmbach und Akad. Direktor Univ.-Professor Dr. med. habil. Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Helmut G. Pratzel** München * vormals Vorstand des Instituts für Wasserchemie und Chemische Balneologie der Technischen Universität München. **Institut für Medizinische Balneologie und Klimatologie der Ludwig-Maximilians-Universität München. Der Grenzwert für Arsen im Trinkwasser ist ab 1. Januar 1996 lt. "Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe" in der geänderten Fassung von 1990 entsprechend der zur Diskussion stehenden neuen EU-Trinkwasser-Richtlinie auf 0 01 mg/l festgelegt. Dieser Wert geht von einer zumutbaren Arsenaufnahme von täglich 0 02 mg durch 2 l Wasser täglich im Dauergenuß über 70 Jahre aus. Für Mineralwässer schreibt die "Verordnung über natürliches Mineralwasser Quellwasser und Tafelwasser (MTVO)" ab 1. Januar 1991 einen Grenzwert von 0 05 mg/l vor Es gibt keinen plausiblen Grund diesen Wert in Anbetracht größerer unkontrollierter Arsenaufnahmen durch Lebensmittel und Zigaretten zu senken. Der Verkehr für arsenhaltige Heilwässer ist gesetzlich geregelt. Unter 0 04 mg/l sind arsenhaltige Heilwässer bei medizinischer Indikation zum freien Verkehr zugelassen. Ab einem Arsengehalt von 0 04 mg/l ist der Ausschank oder Vertrieb dieser Heilwässer apothekenpflichtig. Aus experimentellen Untersuchungen geht hervor daß jedwede Anwendung von natürlich vorkommenden arsenhaltigen Wässern zum Baden gemessen an der Arsenaufnahme durch die Haut unbedenklich ist. Sogar bei der sehr hohen Konzentration der Bad Dürkheimer Maxquelle mit 14 35 mg/l Arsen würden beim Baden höchstens 19 µg Arsen über die Haut aufgenommen werden. Eine Übernahme der Arsen-Grenzwerte der Trinkwasser-Richtlinie oder MTVO in eine Badewasser-Richtlinie ist deshalb nicht zu begründen. Einführung Im Jahre 1911 wurden durch die "Nauheimer Beschlüsse"1 Definitionen für Mineral- und Heilwässer mit Mindestwerten festgesetzt die unter Berücksichtigung der hydrogeologisch bedingten Beschaffenheit der Wässer vorwiegend auf naturwissenschaftlichen Kriterien beruhen (Gehalte an Mineralstoffen Spurenstoffen und Gasen Temperatur). . . .


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