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November 2024

Rente wegen Erwerbsunfähigkeit für Behinderte nach § 44 Abs.1 und 3 SGB VI

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 9/95 S. 551-569. 1995;

Abstract: Zusammenfassung Parallel zur Einführung der Versicherungspflicht einer Beschäftigung in der Werkstatt für Behinderte (WfB) sind am 1. Juli 1975 durch das Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter vom 7. Mai 1975 die Regelungen über die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit dahin ergänzt worden daß Versicherte die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren erwerbsunfähig geworden sind dennoch einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit haben wenn insgesamt gemäß § 44 Abs. 3 SGB VI eine Wartezeit von 20 Jahren zurückgelegt worden ist. Deshalb kann davon ausgegangen werden daß viele der betroffenen Personen die Wartezeit von 20 Jahren am 1. Juli 1995 erfüllt haben und zu diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit realisieren können. ___MH


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