Über- und zwischenstaatliche Regelungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit - Bedeutung und Zusammenwirken |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 10-11/95 S. 667-680. 1995;
Abstract: Zusammenfassung Die Sozialversicherungssysteme der einzelnen Staaten sind national organisiert. Anknüpfungspunkt sind in aller Regel Tatbestände die auf dem Territorium eintreten; Tatbestände auf dem Territorium eines anderen Staates werden im allgemeinen als rechtlich nicht existent behandelt. Im Gegensatz zu dieser Begrenztheit steht die Tatsache daß täglich grenzüberschreitende Tatbestände verwirklicht werden die sozialrechtliche Implikationen haben und für die ein offenkundiges Regelungsbedürfnis besteht. Wanderarbeitnehmer nehmen eine Beschäftigung in einem anderen Staat auf Grenzgänger pendeln täglich über die Grenze; Touristen halten sich vorübergehend in einem anderen Staat auf und werden mit der Notwendigkeit konfrontiert sich dort medizinisch behandeln zu lassen; Rentner möchten ihren Lebensabend in einem anderen Staat verbringen. Nicht zuletzt sind in diesem Zusammenhang auch die zahlreichen durch den Zweiten Weltkrieg ausgelösten Sachverhalte zu erwähnen wie Verschiebung von Staatsgrenzen Fluchtbewegungen und vorübergehende Unterstellungen unter die Rechtsordnung eines anderen Staates. In all diesen Fällen stellen sich sozialrechtliche Fragen deren Beantwortung nicht einfach durch einen Hinweis auf die nationale Begrenztheit der Sozialrechtsordnung verweigert werden kann. Zur Lösung dieser Probleme haben die Staaten ihre Systeme der sozialen Sicherheit miteinander verknüpft sie partiell "entterritorialisiert" und zwar durch zahlreiche Legislativakte unterschiedlicher Art. Diese Legislativakte stehen häufig aber nicht isoliert nebeneinander sondern sind auf vielfältige Art miteinander verknüpft. Im folgenden soll dargestellt werden wie diese Regelungsinstrumente zusammenwirken und aufeinander bezogen sind. Dieser Aufsatz befaßt sich dagegen nicht mit der Frage welche Auswirkungen das Gemeinschaftsrecht auf die nationale Rechtsordnung hat. ___MH
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