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December 2024

Moralfundamentalismus oder soziales Ethos Zum Schwangerschaftsabbruch in der öffentlichen Diskussion und im Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. (ZaeF) (1994) 3/ Jg. 88: S. 171-185. 1994;

Abstract: Prof. Dr. Stephan H. Pfürtner Marburg Zusammenfassung Die öffentliche Diskussion zum Schwangerschaftsabbruch sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. Mai 1993 werden unter Fundamentalismus-Verdacht gestellt. Anhand von Kriterien für fundamentalistische Theorienbildung Mentalität und Praxis erhärtet sich die Hypothese vielfach. Bereits die Annahme zur Bestimmung des Embryo als Mensch von Anfang an erweist sich als ein ideologisches Prinzip das keineswegs wissenschaftlich bewiesen ist. Seine Verfechter vollziehen vielmehr eine Auslegung von Tatsachenerkenntnissen der Biologie für die sie den alleinigen Wahrheitsanspruch erheben ohne in der wertplural orientierten Gesellschaft andere verantwortungsvoll vertretene Auslegungen zu respektieren. Dabei blenden sie den Prozeßcharakter der Menschwerdung in der Schwangerschaft aus. Das BVerfG hat die fundamentalistische Grundannahme übernommen und aus ihr seine Rechtsregeln nach dem Muster rechtsdogmatischen Prinzipdenkens abzuleiten versucht. Dadurch gerät es mehrfach in folgenreiche Widersprüche. Einerseits muß es grundsätzlich jeden Schwangerschaftsabbruch als Unrecht deklarieren andererseits aber in bestimmten Fällen für dieses Unrecht Rechtfertigungsgründe aufstellen. Kann es jedoch so wird gefragt rechtens Gründe für unrecht getötete unschuldige Menschen in der wehrlosesten Phase ihres Lebens geben? Ebenso muß das Gericht jede abtreibende Frau grundsätzlich zur Schuldigen machen; andererseits erkennt es sie doch nach erfolgter Beratung als Letztverantwortliche an. Weiterhin steht die Abschaffung der Notlagenindikation mit dem Ethos sozialer Gerechtigkeit in unverantwortlichem Widerspruch. Desgleichen ist auf dem ideologisch fixierten Weg die zielorientierte Beratung zum Schutz des Ungeborenen nicht in Einklang mit einer ergebnisoffenen Beratung zu bringen. - Als Gegenmodell wird vorgeschlagen vom vorgeburtlichen Leben wieder als dem werdenden menschlichen Leben zu sprechen. Denn niemand vermag exakt zu sagen wann dieses Leben als Mensch oder Person zu bezeichnen ist. Demgemäß muß anstelle einer Prinzipienmoral die Verantwortungsethik und anstelle einer einseitigen Rechtsdogmatik die Rechtstopik zum Tragen kommen. Verantwortungsethik bejaht die hohe Dignität des Ungeborenen in seiner Qualität als werdender Mensch. Sie verlangt den verantwortlichen Umgang mit ihm und seinen rechtlichen Schutz aber unter verantwortlicher Berücksichtigung anderer Rechte und Pflichten sowie der Reifungsphasen des Embryo. Sie ermöglicht den Respekt vor der Letztverantwortung der Frau im Schwangerschaftskonflikt. Es wird gefordert auf diesem Weg die Würde der Frau in dem ihr eigensten Gebiet der Mutterschaft endlich moralisch und rechtlich im öffentlichen Leben zu verankern und Relikte des Partiarchats oder Staatsabsolutismus zu beseitigen. ab

Keyword(s): Fundamentalismus Schwangerschaftsabbruch Bundesverfassungsgerichts-Urteil Vorgeburtliches Leben als werdendes menschliches Leben Verantwortungsethik Rechtstopik Würde der Frau


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