Wie können Versicherungssysteme Kontinuität in der Rehabilitation garantieren? |
Journal/Book: Rehabilitation 34 (1994) 3 S.133-136. 1994;
Abstract: Zusammenfassung Harmonie Koordination und Integration sichern die Kontinuität im Heilverfahren. Diese Grundprinzipien sind auf alle soziale Versicherungszweige anwendbar. In vielen europäischen Ländern sind diese Grundsätze auch in das Rechtssystem der Rehabilitation eingeflossen. In Deutschland versucht der Gesetzgeber zur Zeit die Rehabilitationsregelungen in unterschiedlichen Versicherungszweigen im Netz der sozialen Sicherheit in einem einzigen Sozialgesetzbuch (SGB IX) (15) zusammenzufügen.
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