Die Mitwirkung des Patienten als Problem der stationären psychosomatischen Rehabilitation |
Journal/Book: Rahabilitation 34 (1994) 4 S.221-227. 1994;
Abstract: Psychosomatische Fachklinik St. Franziska Stift (Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. H. Rüddel) Bad Kreuznach Zusammenfassung Versicherte der Rentenversicherung unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Mitwirkung an einer Heilbehandlung. In der stationären psychosomatischen Rehabilitation ergeben sich für die Mitwirkung besondere Probleme da die Patienten durch die Spezifik der psychosomatischen Erkrankung und die Persönlichkeitsstruktur sowie die vorgängige Krankheitsgeschichte in ihren Möglichkeiten der geforderten Mitwirkung nachzukommen beeinträchtigt sind. Zudem stellt die Mitwirkung bei einer psychosomatischen Behandlung besondere Anforderungen an aktive Beteiligung innere Offenheit und Bereitschaft zu psychosozialen Veränderungen. In der psychosomatischen Rehabilitation kann die Mitwirkung der Patienten nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden sondern wird zu einer Aufgabe des Behandlungsprozesses selbst der durch geeignete therapeutische Maßnahmen Motivation und Arbeitsbündnis herstellt und dadurch die Voraussetzungen für die Mitwirkung schafft.
© Top Fit Gesund, 1992-2024. Alle Rechte vorbehalten – Impressum – Datenschutzerklärung