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November 2024

Das Grundrecht auf Leben und differenzierter strafrechtlicher Lebensschutz

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. (ZaeF) (1994) 3/ Jg. 88: S. 211-219. 1994;

Abstract: Dr. Hans-Georg Koch Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Forschungsstelle Ethik und Recht in der Medizin Freiburg Zusammenfassung Das grundrechtlich geschützte "Recht auf Leben" erfährt zwar umfassenden aber auch bemerkenswert differenzierten strafrechtlichen Schutz. Selbst das Verständnis des Lebens als verfassungsrechtlichem "Höchstwert" steht begründeten Straffreistellungen nichts entgegen. Namentlich im Zusammenhang mit Lebensbeginn und -ende (medizinisch unterstützte Fortpflanzung Schwangerschaftsabbruch Sterbehilfe) ergeben sich gravierende Probleme auf rechtspolitischer wie gesetzesauslegender Ebene. Sie sind Anzeichen tiefgreifender Bewertungsunterschiede innerhalb unserer Gesellschaft. Das Strafrecht als Indikator und Schutzinstrument des "ethischen Minimums" muß einerseits den verfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen; es kann sich aber andererseits als Folge seiner eigenen Wirkungsprinzipien der gesellschaftlich vorgefundenen Pluralität letztlich nicht entziehen. Vor diesem Hintergrund wird für den Arzt namentlich die Unterscheidung zwischen - potentiell weiterem - strafrechtlichem Erlaubnisrahmen und - tendentiell engerem - berufsethischen Geboten bedeutsam. ab

Keyword(s): Lebensbeginn Lebensende Lebensschutz Schwangerschaftsabbruch Embryonenschutzgesetz Sterbehilfe Todesbegriff


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