Die neuen betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften |
Journal/Book: Münch.med.Wschr. 135 (1993) 23 S.315/23-319/29. 1993;
Abstract: Erleichterungen für die ambulante Versorgung von Schmerz-Patienten mit Opioid-Analgetika Zentrum Anästhesiologie der Medizinischen Hochschule Hannover Abteilung IV Krankenhaus Oststadt Hannover Zusammenfassung Ausgangssituation: Am 1. Februar 1993 sind in der Bundesrepublik Deutschland neue betäubungsmittelrechtliche Vorschriften in Kraft getreten die bedeutende Erleichterungen vor allem für die Verordnung vor Opioid-Analgetika an ambulante Schmerz-Patienten gebracht haben. Ergebnisse: Ein genereller Verzicht auf die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) - wie von ärztlicher Seite gefordert - konnte zwar nicht erreicht werden; es wurden aber die Formalien des Rezeptierens wesentlich vereinfacht die Höchstverschreibungsmengen deutlich erweitert (z B. für Morphin auf 20 000 mg) und der Verordnungszeitraum wurde auf bis zu 30 Tage ausgedehnt. Darüber hinaus sind in der novellierten BtMVV erstmalig Ausnahmeregelungen fixiert die es dem Arzt ermöglichen den vorgegebenen gesetzlichen Verschreibungsrahmen zu überschreiten. Außerdem darf der Apotheker jetzt auch unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte BtM-Rezepte beliefern. Weitere Änderungen und Neuerungen betreffen die Verordnung von Betäubungsmitteln für den stationären Bereich den Praxisbedarf und den Rettungsdienst. Schlußfolgerung: Die Novellierung der BtMVV ist ein wichtiger Schritt des Gesetzgebers zur Verbesserung der Situation von Schmerz-Patienten in der Bundesrepublik Deutschland. Nunmehr sind auch die Ärzte gefordert ihre Zurückhaltung beim medizinisch indizierten Einsatz von Opioid-Analgetika aufzugeben.
Keyword(s): Opioid-Analgetika Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
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