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December 2024

Untersuchungsergebnisse zur lufthygienischen Bewertung und Bestimmung verkehrsbedingter Schadstoffemissionen in Kurorten

Journal/Book: Heilbad & Kurort 45 (1993) 8 S.246-250. 1993;

Abstract: Dr. Eckart Schultz Freiburg Problemstellung Aus Befragungen ist bekannt daß die Bewohner von Wohngegenden nach dem Straßen- und Fluglärm die Luftverschmutzung zu den stärksten Belastungsfaktoren zählen (Ising 1992). Englische Untersuchungen konnten zusätzlich zeigen daß sich Straßenanwohner und Fußgänger vor allem durch den aufgewirbelten Staub gestört und belästigt fühlen (Williams 1991). Es handelt sich dabei vor allem um den Grobstaubanteil der auf der Haut und den Schleimhäuten der Augen und der oberen Atemwege als stark belästigend empfunden wird. Der beteiligte Grobstaub kann darüber hinaus bei Asthmatikern akute gesundheitlich nachteilige Reaktionen auslösen. Bei den Untersuchungen wurde auch ein Zusammenhang zwischen dem Belastungsgrad und der Zahl der passierenden Kraftfahrzeuge gefunden. Eine Schwelle ab der subjektive Beeinträchtigungen durch verkehrsbedingte Staubemissionen deutlich einsetzen scheint ein Fahrzeugfluß von 100 bis 200 Fahrzeugen pro Stunde zu sein (Abb.1). Eine Überschreitung der EG-Luftqualitätsnorm für Stickstoffdioxid von 200 µg/m³ (98-Perzentil) ist dagegen erst bei mehr als 500 Fahrzeugen pro Stunde zu erwarten (Alexander 1991). Als typische Luftverunreinigungen des Straßenverkehrs - Anteile an der Gesamtemission in Klammern - werden angegeben: Kohlenmonoxid (71 %). Stickstoffoxide (55 %) Kohlenwasserstoffe (49 %) Rußpartikel (24 %) Kohlendioxid (17 %) und Schwefeldioxid (3 %). Als weitere gesundheitlich bedenkliche Spurenstoffe der KfZ-Emissionen werden Benzol die PAH und Dioxine genannt (Umweltbundesamt 1991). Zu ergänzen ist der erwähnte durch den Kraftfahrzeugverkehr mechanisch erzeugte Grobstaub der eine wesentliche Eigenschaft des Straßenverkehrs darstellt. Der Kurgast erwartet am Kurort seiner Wahl eine saubere staubarme Umgebung die weitgehend frei von den typischen Beeinträchtigungen seiner Arbeits- und Wohnumgebung ist. Die vom Verkehr ausgehende Verschmutzung durch den aufgewirbelten Staub steht diesem Anspruch in besonderem Maße entgegen. . . .


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