Absichten und Auswirkungen des Embryonenschutzgesetzes aus juristischer Sicht: Zielsetzung des Embryonenschutzgesetzes |
Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 87 (1993/Heft 10-11) 805-809. 1993;
Abstract: Ministerialrätin Birgitta Porz-Krämer Bundesministerium der Justiz Bonn I. Anlaß des Gesetzes und allgemeine Zielsetzung Die Naturwissenschaften haben eine neue Qualität erreicht: Sie eröffnen die Möglichkeit das menschliche Leben für den Menschen verfügbar zu machen und gezielt in seine Entstehung und Entwicklung einzugreifen. Der medizinisch-technische Fortschritt im Bereich der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie hat zugleich zahlreiche neuartige ethische und rechtliche Fragen entstehen lassen die viele Menschen bewegen und Gesellschaft und Staat zu Antworten herausfordern. Er hat nicht nur Hilfe gebracht und Hoffnungen geweckt sondern auch Befürchtungen ausgelöst. Der Gesetzgeber sah es als seine vordringliche Aufgabe an dem möglichen Mißbrauch der neuen Techniken rechtzeitig zu begegnen und für die Betroffenen sowie für Ärzte und Forscher die Grenzen ihrer Anwendung beim Menschen festzulegen. Das Recht hat die Aufgabe rechtzeitig Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und somit zu gewährleisten daß nicht alles technisch Machbare auch erlaubt ist. Wesentliche Grundentscheidungen wurden durch das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) getroffen mit dem der Gesetzgeber rechtliches Neuland betreten hat. Es ging um die Entwicklung und Gestaltung eines völlig neuen Rechtsgebiets um das Setzen neuer Wertmaßstäbe. Die Wertvorstellungen die sich im Laufe der Zeit in unserer abendländischen Kultur entwickelt haben haben gerade nicht jene Verhaltensweisen zum Gegenstand die erst durch die neuen Technologien ermöglicht worden sind. Der Gesetzgeber stand deshalb vor der Schwierigkeit sich bei seiner Entscheidung nicht in jedem Fall an überkommenen und allgemein anerkannten Wertmaßstäben orientieren zu können. Er konnte sich jedoch auf umfangreiche Vorarbeiten stützen. Zur Klärung der mit den neuen Methoden verbundenen ethischen und rechtlichen Fragen hatten der Bundesminister der Justiz und der Bundesminister für Forschung und Technologie bereits im Mai 1984 eine interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe einberufen die sich unter dem Vorsitz des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Ernst Benda mit den neuen Methoden der In-vitro-Fertilisation und der Genomanalyse sowie der Problematik einer Gentherapie beim Menschen befaßt hat. Die Arbeitsgruppe hat ihren Abschlußbericht im November 1985 vorgelegt. ... Stö_
© Top Fit Gesund, 1992-2024. Alle Rechte vorbehalten – Impressum – Datenschutzerklärung