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December 2024

Recht der Frucht/Recht der Mutter in der embryonalen und fetalen Phase aus juristischer Sicht

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 87 (1993/Heft 10-11) 847-852. 1993;

Abstract: Prof. Dr. Dieter Gießen Freie Universität Berlin Fachbereich Rechtswissenschaft Arbeitsbereich für Deutsches und Internationales Arzthaftungsrecht Berlin Einleitung Nachdem bislang speziell die medizinischen und ethischen Aspekte in der embryonalen und fetalen Phase angesprochen wurden soll dieser Beitrag einige juristischen Anmerkungen zu der bereits angesprochenen Problematik machen. Die Jurisprudenz steht jedoch vor dem gleichen Dilemma wie die Ethik. Der medizinische Fortschritt schafft in der pränatalen Forschung Möglichkeiten die noch vor kurzem nicht einmal in der Vorstellungswelt der Mediziner geschweige denn der Juristen existierten. Die Frage nach den ethischen und juristisch gebotenen Grenzen des medizinisch Machbaren in der pränatalen Phase kann daher nur zeitverzögert beantwortet werden. Vor welche Schwierigkeiten Juristen dabei gestellt werden können macht besonders der Fall der hirntoten Mutter mit dem "Erlanger Baby" deutlich. Natürlich haben sowohl die Medizin die Ethik und auch die Gesellschaft als Ganzes höchst kontrovers über die richtige Handlungsweise in diesem Fall gestritten; von den Juristen erwartete man aber eine Entscheidung. In diesem einführenden Beitrag bei dem infolge der von der Tagesordnung gebotenen Kürze die relevanten rechtlichen Aspekte nur sehr kurz angesprochen werden können soll nur ansatzweise auf die rechtlichen Aspekte der embryonalen Phase eingegangen werden da die Zielsetzung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) bereits Gegenstand eines Beitrages im Diskussionspunkt "Präimplantationsstadium" gewesen ist. Bei der Erörterung von juristischen Aspekten in der fetalen Phase bieten sich das Recht des Schwangerschaftsabbruches und der Fall der hirntoten Mutter mit dem "Erlanger Baby" an. Das Recht des Schwangerschaftsabbruches soll dabei weitgehend ausgeklammert werden da die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Regelung des Schwangerschaftsabbruches im neuen Schwangeren- und Familienhilfegesetz für das Frühjahr erwartet wird und damit allen Spekulationen dann ein Ende bereitet werden wird: "Roma (Karlsruhe) locuta causa finita!" Schwerpunktmäßig soll versucht werden rechtliche Wertungen in dem Fall des "Erlanger Babys" zu entwickeln. ... Stö_


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