Aus der Arbeit einer Gutachterstelle: Der Arzt muß Dauer und Dosis einer Phototherapie Überwachen |
Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 87 (1993/Heft 3) 249-251. 1993;
Abstract: Dr. med. W. Cyran Wiesbaden Wenn ein Arzt die Bedienung der Zeituhr in der UV-Bestrahlungskabine und damit die Dosierung der UV-Bestrahlung an die Patientin überantwortet und dabei die durch die Patientin eingestellte Bestrahlungsdauer unzureichend überwacht so ist dies eine vermeidbar fehlerhafte ärztliche Tätigkeit die für den Bestrahlungsschaden an der Haut der Patientin kausal geworden ist. Der Fall Frau W. suchte den Hautarzt Dr. T. wegen "roter Flecke am Rücken" auf. Dieser ordnete als Behandlung eine "Bestrahlung" an. Frau W. berichtet darüber folgendes: Sie sei mit einem Zettel zu einer Helferin geschickt worden. Diese habe ihr ein Informationsblatt ausgehändigt das sie nach dem Durchlesen unterschrieben habe. Fragen habe sie dazu keine gehabt. Danach habe ihr die Helferin die Einstellung der Zeituhr der Bestrahlungskabine erklärt und auch in ihrem Beisein die Uhr für die 1. Bestrahlung eingestellt. Beim nächsten mal solle sie sich in eine Liste eintragen dann zu einer Kabine gehen die Zeit gemäß den Angaben auf dem Merkblatt einstellen und sich dann in der Kabine bestrahlen lassen. Den nächsten Termin würde sie von der Helferin erhalten. Die 1. Bestrahlung sei ohne Beeinträchtigung oder Folgen an der Haut erfolgt. Am nächsten Tag habe sie sich in die Liste eingetragen sei in den Raum mit der Bestrahlungskabine gegangen habe sich dort entkleidet die Uhr eingestellt und sich bestrahlen lassen. Die Bestrahlungsdauer sei ihr zu lange vorgekommen. Sie habe daher die Tür geöffnet (dadurch wurde die Bestrahlung unterbrochen) und sich die Uhr angeschaut. Da sie nichts genaues erkennen konnte weil sie nicht die richtige Brille dabei hatte habe sie die Kabine wieder betreten und die Bestrahlung fortgesetzt bis der Summer ertönte und die Lampen erloschen. Sie habe dann die Kabine verlassen und sich angezogen. Sie habe die Helferin deshalb nicht zu Hilfe geholt da sie sich dazu erst hätte wieder ankleiden müssen. Eine Rufanlage oder Alarmanlage sei nicht vorhanden gewesen; auch habe man ihr keine Hinweise gegeben wie sie sich im Notfall zu verhalten habe. Einen Tag später habe sie an der Haut oberhalb des Nabels (sie trug während der Bestrahlung eine lange Hose) eine Rötung der Haut bemerkt; dann hätten sich ca. 20 etwa 5-DM-Stück-große Blasen gebildet. Sie sei daraufhin sofort von Dr. T. untersucht worden. Die Behandlung habe sich über etwa 3-4 Wochen ... Stö_
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