Medizintheorethische Überlegungen hinsichtlich des fetalen und mütterlichen Rechtes beim Schwangerschaftsabbruch |
Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 87 (1993/Heft 10-11) 833-836. 1993;
Abstract: Prof. Dr. med. Dr. med. h. c. Fritz K. Beller Department of Obstetrics and Gynecology the University of Iowa Hospitals and Clinics lowa City/USA Ich möchte zunächst versuchen einige biologische Definitionen zu erklären und Begriffe klarzustellen. Das "Aneinander vorbei reden" ist vielfach Folge von Unkenntnis und Mißverständnissen und das Durchdenken von Positionen führt mitunter zu überraschenden Ergebnissen. Beginnt das menschliche Leben mit der Befruchtung? Die Beantwortung hängt von der Frage ab was man unter menschlichem Leben versteht. Man kann ja nicht leugnen daß die Gameten also Spermien und Oocyten ebenfalls menschliches Leben darstellen. Dieser Gedanke Iäßt demnach den SchIuß zu daß man einen zusätzlichen Begriff einführen muß. Man bedenke in diesem Zusammenhang daß die Placenta oder ein Chorion-Carcinom auch menschliches Leben darstellen. Die Frage würde dann lauten wann beginnt "Genetisch einmalig festgelegtes neues menschliches Leben". Die biologisch richtige Antwort darauf ist nicht: mit der Imprägnation von einem Spermium in ein Ei sondern mit der Verschmelzung des haploiden Genoms und die erfolgt frühestens im 8 Zeller-Stadium also nach 48 Stunden. Im Reproduktionsprozeß gibt es keine Augenblicke sondern nur Vorgänge mit statistischen Variationen. Außerdem muß berücksichtigt werden daß genetisch unverwechselbares Leben auch durch die Abspaltung einer Eizelle entstehen kann. Nicht jede Konzeption ist eine Fertilisation aber jede Fertilisation ist eine Konzeption. Die genetische Identität ist aber nur eine von mehreren Festlegungen. Seit dem Embryologen Blechschmidt wird der Begriff der "Individuellen Identität" diskutiert die wiederum vielfach so auch von Prof. Zander in diesem Symposium mit dem Begriff "Persönliches Leben" identifiziert wird. Einige katholische Moraltheologen von Rang von denen McCormick vorläufig der Letzte ist vertreten die Auffassung daß menschliches Leben von der Befruchtung bis zur Implantation respektiert werden muß aber diesem Respekt nicht der gleiche Rang zukommen muß wie nach der Implantation. "The embryo has only intrinsic Potential and should be treated as a Person - but this is a prima facie Obligation only". Diese Autoren sehen wie viele andere Bioethiker den Embryo nicht als persönliches Leben sondern als ein "Human in being" wie der Embryologe Grobstein das bezeichnet hat. Es wird übereinstimmend angenommen daß mit der Implantation "individuelles" Leben beginnt ein Terminus allerdings den die ... Stö:
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