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December 2024

Die neuen Bewertungsrichtlinien für Mineral- und Heilquellen

Journal/Book: Heilbad & Kurort 44 (1992) 5-6 S.103-105. 1992;

Abstract: Dipl.-Vw. Marion Klein Bonn-Bad Godesberg Die Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main Hauptort für die Bewertung von Mineral- und Heilquellen hat mit dem Sachverständigenausschuß für die Bewertung der Mineral- und Heilquellen die Bewertungsrichtlinien aus dem Jahre 1983 überarbeitet. Unter dem Aktenzeichen S 3225 A-28-St III 30 wurden die "Richtlinien für die Einheitsbewertung der Mineralgewinnungsrechte an Mineral- und Heilquellen für den Hauptfeststellungszeitraum 1989" verabschiedet. Die Richtlinien beziehen sich auf die Ertragslage des zurückliegenden Beobachtungszeitraumes bei Heilwässern und Bäderbetrieben was sich in einigen zu begrüßenden Änderungen niederschlägt. Im folgenden sollen speziell die für Heil und Badewässer maßgebenden Inhalte herausgestellt werden. Für den mit den 83er Richtlinien bereits vertrauten Leser seien hier vorab kurz die für Heil- und Badewässer wesentlichen Neuerungen schlagwortartig angesprochen: -Staffelung sowie Herabsetzung der Bewertungssätze bei Heilwässern -Herabsetzung der Bewertungssätze bei Badewässern - Abschlaggewährung bei senkrechter Verrohrung auch ohne Existenz eines Pumpenbetriebs sowie Erhöhung der Abschläge - Ergänzung der Abschlagssätze für waagerechte Verrohrung - Erhöhung der Obergrenzen für Abschläge 1. Allgemeines Nach der Definition der Begriffe Quelle und Brunnen wird der sachliche Geltungsbereich der Richtlinien abgesteckt. Dieser umfaßt u. a. die Heilquellen worunter Quellen verstanden werden deren Wässer medizinisch nachgewiesene krankheitsheilende -lindernde oder -verhütende (gesundheitsfördernde) Eigenschaften besitzen. Es soll bei ihnen eine Mindestmenge von mehr als 1000 mg gelöster fester Mineralstoffe in 1 kg Wasser enthalten sein. Zu den Heilquellen im Sinne der Richtlinien gehören auch Säuerlinge Thermen und Solen die dort näher definiert werden. Auch ohne den Nachweis der erforderlichen Mindestmenge an gelösten Mineralstoffen werden zu den Heilquellen noch folgende besondere Erscheinungsformen gezählt: Wässer mit anerkannten charakteristischen Spurenelementen (eisenhaltige fluoridhaltige jodhaltige schwefelhaltige und radonhaltige Wässer) indifferente Thermen (Wässer die trotz Fehlens eines Nachweises für die Mindestmengen gelöster Salze oder mineralischer Bestandteile eine anerkannte Heilwirkung ausüben) und medizinisch anerkannte Wässer (Wässer die zwar mineralarm für die aber krankheitsheilende -lindernde oder -verhütende Eigenschaften durch klinische Gutachten nachgewiesen sind). . . .


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