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December 2024

Auswirkungen der Nachzulassungsverfahren für Heilwässer

Journal/Book: Der Mineralbrunnen 42: 7-11 (1992). 1992;

Abstract: Vortrag beim Brunnenfachgespräch des Technischen Ausschusses im Verband Deutscher Mineralbrunnen vom 11.-13.11. 1991 in Bad Driburg. Priv.-Doz. Dr. med. Chr. Gutenbrunner und Prof. Dr. G. Hildebrandt Institut für Kurmedizinische Forschung Langemarckstr. 2 D-3550 Bad Wildungen Die Monographien für Versandheilwässer wie sie von der Kommission B8 (Balneologie) des Bundesgesundheitsamtes erarbeitet worden sind stellen die offizielle Grundlage für die Nachzulassung von Versandheilwässern durch das Bundesgesundheitsamt dar. Diese Monographien werden in der Fachpresse veröffentlicht und nach Auseinandersetzung mit eingegangenen Einsprüchen im Bundesanzeiger endgültig veröffentlicht. Sie stellen allerdings nur Kurzfassungen bzw. Extrakte aus sog. Kurzgutachten dar die in ausführlicher Form das Ergebnis einer umfassenden Literaturrecherche sind in welcher alle relevanten Untersuchungsbefunde für die betreffenden Heilwasserklassen zusammengetragen sind. In praxi dürften für die Entscheidungen des Amtes vor allem die Inhalte der Kurzgutachten die mit ausführlichen Literaturverzeichnissen versehen sind von ausschlaggebender Bedeutung sein. Sie stellen quasi Lehrbuchkapitel nach dem neuesten Stand dar. Diese Kurzgutachten sind aber im allgemeinen der Öffentlichkeit nicht zugänglich und können nur unter bestimmten juristischen Voraussetzungen eingesehen werden. Die Gliederung der Monographien ist aus Tabelle 1 ersichtlich. Da dieses Gliederungsschema auf die Zulassung pharmakologischer Mittel zugeschnitten ist ergeben sich für die Heilwasser-Monographien erhebliche Schwierigkeiten eine sinngemäße Zuordnung der notwendigen Angaben zu finden. Wie allgemein bekannt sein dürfte beziehen sich die Monographien und Kurzgutachten für Heilwässer nicht auf einzelne Inhaltsstoffe und nicht auf einzelne Heilwasserspezialitäten sondern umfassen jeweils ganze Quell- bzw. Heilwasserklassen. Dies widerspricht zunächst der Auffassung daß es sich bei den Heilwässern um Individualitäten handelt von der keine der anderen gleichgesetzt werden kann. Es war aber ein Gebot der Praktikabilität und auch der Sparsamkeit die Zahl der erforderlichen Monographien zunächst möglichst klein zu halten. Es hat sich aber bei der Ausarbeitung doch gezeigt daß eine solche Betrachtung von Heilwasserklassen möglich ist und der Sache einigermaßen gerecht werden kann. . . .


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