Zum Referentenentwurf "Verordnung über Schwimm-und Badebeckenwasser" |
Journal/Book: Heilbad & Kurort 44 (1992) 7-8 S.131-132. 1992;
Abstract: Bürgermeister Franz Gnan Bad Füssing Nachdem der Ausschuß für Sozialversicherungsangelegenheiten des Wirtschaftsverbandes Deutscher Heilbäder und Kurorte e.V. sich in seiner letzten Sitzung kritisch zu dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung geäußert hatte (vgl. HEILBAD UND KURORT 3-4/92) hat Bürgermeister Gnan Bad Füssing in einem Schreiben an den Deutschen Bäderverband noch einmal den neuesten Stand der Diskussion zusammengefaßt. Wir veröffentlichen im folgenden die entscheidenden Passagen aus dem Schreiben von Bürgermeister Gnan. Damit wird versucht zur Versachlichung der Diskussion in einer allgemeinen und kurzen Information die wesentlichen Änderungen zusammenfassend darzustellen die gegenüber den bisher gültigen Normen und Richtlinien zu erwarten sind. 1. Formelle Grundlagen Die technischen Anforderungen an den Bau und Betrieb von Schwimm- und Badebeckenanlagen und zur Erzielung eines chemisch und mikrobiologisch einwandfreien Badewassers wurden bisher durch die KOK-Richtlinie (ab 1972) und die DINNorm 19 643 "Aufbereitung und Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser" (1984) geregelt. Die gesetzliche Grundlage für die hygienischen Anforderungen ist im § 11 des Bundes-Seuchengesetzes (Dez. 1979) festgelegt. Im § 11 Abs. 2 des Bundes-Seuchengesetzes wird der Gesetzgeber ermächtigt die Einzelheiten zu den Hygieneanforderungen an das Badewasser in einer Verordnung zu regeln. Nunmehr liegt der Referentenentwurf vom 17.09.1991 zu einer entsprechenden SchwimmbwV vor. Er war bereits im Dezember 1991 Gegenstand einer Anhörung der Fachverbände und interessierter Kreise '. sowie der Fachvertreter der Bundesländer und wurde inzwischen von verschiedenen Stellen kritisch betrachtet. Der Deutsche Bäderverband e.V. wurde bei der Anhörung durch Dr. D. Eichelsdörfer (München) vertreten. Parallel zur SchwimmbwV wird die nunmehr über 7 Jahre alte DIN 19 643 aktualisiert die neben der künftigen SchwimmbwV auch weiterhin als technisches Regelwerk Gültigkeit besitzt und in bestimmten Zeitabständen (wie andere DIN-Normen auch) jeweils den neuesten Erkenntnissen anzupassen ist. . . .
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