Das Gerichtsarztwesen in Preußen und das Kreisarztgesetz von 1899 |
Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 85 (1991/Heft 23 ) 1165-1170. 1991;
Abstract: Doz. Dr. sc. med. Ingo Wirth Fachbereich Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin Zusammenfassung Im Ergebnis von Beratungen über die Umgestaltung der Medizinalverwaltung in Preußen wurden 1896 weitreichende Reformvorschläge unterbreitet von denen die Aufhebung der Provinzialmedizinalkollegien und der Kreiswundarztstellen sowie die Abtrennung der gerichtsärztlichen Tätigkeit von den Dienstaufgaben des Kreisarztes das Gerichtsarztwesen unmittelbar betrafen. Das Kreisarztgesetz vom 16. September 1899 wich in wesentlichen Punkten von den ursprünglichen Reformgedanken ab. Welche Konsequenzen sich daraus ergaben wird im historischen Zusammenhang dargestellt. Besonders die erfolglosen Bemühungen um die Trennung der kreis- und der gerichtsärztlichen Tätigkeit dokumentieren wie weit in Preußen das Medizinalwesen gegenüber der Wissenschaftsentwicklung zurückblieb. Stö_
Keyword(s): Preußen Medizinalgesetzgebung Kreisarzt Gerichtsarztwesen
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