Therapiefreiheit für den naturheilkundlich tätigen Arzt |
Journal/Book: Ärztezeitschr. f. Naturheilverf. 12/91 32. Jahrg. S. 981-984. 1991;
Abstract: Dr. D. Thomae MdB Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages Bundeshaus Bonn I. Naturheilkunde ist im Aufschwung. Immer mehr Bürger verstehen die Naturheilkunde als integralen Bestandteil ihrer medizinischen Versorgung. Insbesondere der ganzheitliche Ansatz und die besondere milde Wirkungsweise naturheilkundlicher Therapieverfahren werden von den Patienten geschätzt. Ich begrüße diese Entwicklung nachdrücklich. Wir Liberalen bejahen die Pluralität der Behandlungsstile und medizinischen Schulen. Sie ist auch Ausdruck einer freiheitlichen Gesellschaft. Die Naturheilkunde hat in dieser freiheitlichen Gesellschaft ihren festen Platz - und das muß so bleiben. Ein pluralistisches Gesundheitswesen bedarf freiheitlicher Rahmenbedingungen. Wir Liberalen setzen uns für ein freiheitliches Gesundheitswesen ein. Arzt und Patient müssen die Möglichkeit haben im konkreten Einzelfall zu entscheiden welche Behandlungsweise angemessen ist. Das klingt selbstverständlich aber Sie alle wissen: Leider ist es das nicht. Wir erleben es immer wieder daß Politiker oder die ausufernde Gesundheitsbürokratie die Therapiefreiheit einschränken und sich in die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient einschalten wollen. Solche dirigistischen Konzepte lehne ich ab. Natürlich muß für die gesetzliche Krankenversicherung das Wirtschaftlichkeitsgebot gelten. Medizinisch nicht notwendige Leistungen dürfen nicht zu Lasten der Beitragszahler erbracht werden. Dieser alte Grundsatz ist richtig. Sonst würden die Soziallasten ins Unermeßliche steigen und die Grundlagen für Wohlstand und sozialen Frieden unserer Gesellschaft würden ausgehöhlt. Luxus gehört nicht in die gesetzliche Krankenversicherung: Aber das darf nicht bedeuten daß bundesdeutsche Ministerialbürokraten Brüsseler Eurokraten und Kassenfunktionäre sich in die Frage einmischen welche Maßnahme hier und heute bei diesem oder jenem Patienten angezeigt ist. Der Mensch ist nun einmal nicht standardisierbar und die Behandlungsformen dürfen deshalb nicht vom grünen Tisch aus vereinheitlicht werden. II. Insbesondere bei der Arzneimitteltherapie gilt es dirigistische Eingriffe abzuwehren. Eine freiheitliche Arzneimittelpolitik muß der Naturheilkunde ihren Platz gewährleisten. Sie alle wissen daß es hier immer wieder Versuche gegeben hat in die Verordnungsfähigkeit von Naturheilpräparaten einzugreifen. Insbesondere unter dem Etikett einer formalistischen "Gleichbehandlung" mit synthetischen Arzneimitteln ... wt
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