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December 2024

Aufgaben der Ethikkommission einer Medizinischen Fakultät

Journal/Book: MMW-Fortschr. Med. - Nr. 7/ 1991; S. 87/ 35 - 88/ 36; (133 Jg.). 1991;

Abstract: Prof. Dr. med. H. Hepp Frauenklinik der Universität Klinikum Großhadern München Ethikkommissionen (EK) arbeiten bei den Landesärztekammern und den Medizinischen Fakultäten auf der Grundlage der Verfahrensgrundsätze die der Arbeitskreis medizinischer Ethikkommissionen am 19. 11. 1986 in Düsseldorf verabschiedet hat. Im Paragraph 1 heißt es dort daß die Tätigkeit der EK auf der in Tokio und Venedig revidierten Helsinki-Deklaration der Generalversammlung des Weltärztebundes gründet. Diese Erklärungen haben kein verbindliches Recht geschaffen - und es bedarf dessen auch nicht (Vilmar) [2]. Forschung in der Medizin ist notwendig; sie ist ethisch geboten. Da es sich in der Medizin auch um Forschung am Menschen handelt darf sie aber keinesfalls zu Lasten des Betroffenen gehen. Dessen Schutz ist oberstes Gebot und allen Forschungszielen übergeordnet. Beratende Funktion Ausgerichtet auf dieses Ziel gewährt die Ethikkommission (EK) dem Arzt Hilfe durch Beratung hinsichtlich ethischer und gegebenenfalls rechtlicher Aspekte medizinischer Forschung am Menschen. Hierbei handelt es sich nicht um Genehmigungsverfahren. Eine Ethikkommission ist auch kein Kontrollorgan. Sie hat ausschließlich die Beratung der Antragsteller zum Ziel. Sie dient dem Schutz der Interessen von Patienten oder Probanden - und auch des Arztes. Trotz Beratung und Stellungnahme der Ethikkommission verbleibt die straf- und zivilrechtliche Verantwortung bei dem für das Forschungsprojekt Verantwortlichen. Die Kommission und ihre Mitglieder sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Conditio sine qua non: Vertraulichkeit Sitzungen der Ethikkommission sind nicht öffentlich. Die Mitglieder der Kommission sind zu Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Dasselbe gilt für beratend hinzugezogene Sachverständige. Vertraulichkeit meint daß Auskünfte nur vom Antragsteller eingeholt werden können. Dies war für die EK der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München in den zurückliegenden Monaten von außerordentlicher Bedeutung da der Druck der Öffentlichkeit einschließlich Studentenschaft hinsichtlich Einholung von Informationen auch den Vorsitzenden und einzelne Mitglieder der Kommission traf. Hier war die Kommission gefordert Schutz nicht nur den Interessen von Patienten und Probanden sondern auch dem Leiter eines in die öffentliche Diskussion geratenen Forschungsprojektes zu gewähren. ... ab

Keyword(s): K1 Ethik medizinische


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