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December 2024

Aussagekraft der sozialmedizinischen Beurteilung des Kurarztes im Heilbehandlungsentlassungsbericht der Rentenversicherung

Abstract: Aus dem Balneologischen Institut der Universität München Vorstand Professor E. Senn Dissertation zum Erwerb des Doktorgrades der Medizin an der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität zu München vorgelegt von Sabine Zwick aus Kallstadt Jahr 1990 Zusammenfassung Reale Aussagekraft der medizinischen und sozialmedizinischen Beurteilung der Kurärzte für den Nachweis von Kureffekt und Kurerfolg In der vorliegenden Arbeit werden die Urteile der Kurärzte in den Entlassungsberichten denen der nachbehandelnden Ärzte und der Kurpatienten gegenübergestellt. Überprüft wurden relevante medizinische und sozialmedizinische Kriterien für den Zeitraum von drei Monaten nach der Kur. Als Testgruppe dienten 440 Heilbehandlungspatienten eines Kurklinikums für Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises. Die Rücklaufquote der Angaben der Krankenkassen über Fehlzeiten und der Patienten garantierten mit 82% bzw. 70% eine ausreichend repräsentative Aussage. Bei der Feststellung des medizinischen Entlassungsurteils wird der Befund bei der Entlassung mit dem Aufnahmebefund verglichen. Man bezeichnet diesen Soforterfolg auch als Kureffekt. Die Quote der als gebessert Entlassenen lag beim Klinikum mit 87 7% und der gesamten Diagnosegruppe I der ARV mit 90 9% fast gleich hoch. Von den Kurpatienten bezeichneten sich dagegen nur 60 6% als gebessert. Mehrere Gründe sprechen dafür daß die Besserungsquote der Kurärzte wohl etwas zu hoch die der Patienten zu niedrig angesetzt ist. Eine exakt verwertbare Aussage bringt dieses Urteil wohl nicht. Den Kurerfolg drückt das sozialmedizinische Urteil aus. Die gewichtigste Aussage ist diejenige über die Arbeitsfähigkeit. Die Quote der als af Entlassenen liegt bei der ARV mit 85 5% und dem Klinikum mit 82 5 % praktisch auf gleicher Höhe. Von den Kurärzten wurden bei den 440 Kurpatienten 1647 Schontage insgesamt verordnet. Tatsächlich in Anspruch genommen wurde von den Patienten mit 1624 Tagen fast die gleiche Zahl. Hier haben die Hausärzte das Urteil ihrer Kollegen übernommen offensichtlich bestand kein Anlaß es zu ändern. Als "voll leistungsfähig" wurden bei der ARV 81% im Klinikum 82 3% entlassen. Diese Aussage korrespondiert praktisch mit der Mitteilung von 82 3% der Patienten wieder am alten Arbeitsplatz tätig zu sein. Bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit differieren die Aussagen erheblich der Unterschied zwischen den verordneten und tatsächlichen AU-Tagen beträgt 56 1%. Hier ist die Aussagekraft der sozialmedizinischen Beurteilung wohl deshalb eingeschränkt weil die Kurärzte bisher die voraussichtliche Dauer der AU nicht festlegen mußten und deshalb über keine Erfahrungen auf diesem Sektor verfügen. Die Beurteilungen "Berufsförderungsmaßnahmen" und "weitere medizinische Maßnahmen sind notwendig" haben für unsere Fragestellung deshalb keinen Aussagewert weil sie nicht getrennt nach Antragstellern erfaßt bzw. nicht weiter verfolgt werden und deshalb nicht ausgewertet werden können. Die Aussagen der Kurpatienten über ihr Verhalten nach der Kur sind für den Nachweis des Kurerfolgs zwar nur bedingt relevant aber wesentlich für die Arbeit des Arztes während und nach der Kur. Den Hausarzt suchten nur gut zwei Drittel auf einen Rentenantrag zu stellen beabsichtigten 19 8%. Neue Sportarten begannen nach der Kur 12 4% als körperlich aktiver bezeichneten sich 34 8%. Sie gaben vor allem an mehr mit dem Fahrrad zu fahren und mehr zu Fuß zu gehen als früher. So weit vor allem die sozialmedizinischen Beurteilungen der Kurärzte bei den 440 erfaßten Kurpatienten als repräsentativ angesehen werden können haben sie eine wirkliche Aussagekraft für den Nachweis des Kurerfolgs. Diese Aussage kann durch entsprechende Schulung der Kurärzte noch verbessert werden. Eine Übersicht der Ergebnisse bringen die Graphiken 1 und 2 (ohne Graphiken). ___MH


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