Auswirkungen des Gesundheits- Reformgesetzes auf das Kurwesen |
Journal/Book: Z. Phys. Med. Baln. Med. Klim. 19 (1990) 94-100. 1990;
Abstract: Anschr. d. Verf.: Min.- Rat Dr. jur. Manfred Zipperer St. Augustin- Niederpleis Am 1. 1. 1989 ist in der Bundesrepublik Deutschland das Gesundheits- Reformgesetz (GRK) in Kraft getreten. Es hat das seit 75 Jahren in der Reichsversicherungsordnung (RVO) normierte Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als 5. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) neu kodifiziert. Mit diesem Gesetz sind auch die rechtlichen Voraussetzungen für Kurleistungen der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt und in zahlreichen Punkten verändert worden. Der nachfolgende Beitrag soll die wichtigsten Änderungen darstellen und die Auswirkungen des Gesetzes auf das Kurwesen in der Bundesrepublik Deutschland untersuchen. 1. Erste Bilanz des Gesundheits- Reformgesetzes Das GRG ist jetzt über ein dreiviertel Jahr in Kraft so daß eine erste Bilanz gezogen werden kann. Wie vorgesehen ist es in den Bereichen wo der Gesetzgeber sofort wirksame Einschränkungen vorgenommen hatte zu den erwarteten Ausgabenrückgängen gekommen. Es wird sogar - erstmals in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung - zu einem absoluten Rückgang der Ausgaben kommen. Diese Entwicklung ist auch bei den Kuren zu beobachten. Die Ausgaben der Krankenkassen je Mitglied für ambulante Kuren sind im ersten Halbjahr 1989 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 56 8 v. H. zurückgegangen. Damit hat nach Jahren eines stürmischen Wachstums erneut ein tiefer Einbruch stattgefunden der bei Kurdirektoren und Badeärzten Katastrophenstimmung ausgelöst hat. Analysiert man diese Entwicklung näher stellt man folgendes fest: .... ___MH
Keyword(s): Gesundheits- Reformgesetz - Kurwesen
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