Mögliche Auswirkungen des Europäischen Binnenmarktes auf die naturwissenschaftlichen und technischen Grundlagen der Balneologie |
Journal/Book: Heilbad & Kurort 42 (1990) 2 S.43-46. 1990;
Abstract: * Vortrag am 25. Oktober 1989 anläßlich des 85. Deutschen Bädertages in Bad Wörishofen. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Ulrich Neuwied Wer sich auch nur oberflächlich mit dem Inhalt und der Zielsetzung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. 3. 1957 (EWGV) befaßt hat empfindet die Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte vom 29. 6. 1987 (EEA) mit dem Ziel der Verwirklichung des Binnenmarktes - als einen Raum ohne Binnengrenzen für den freien wirtschaftlichen Verkehr von Waren Personen Dienstleistungen und Kapital - nur als eine selbstverständliche und zwangsläufige Fortentwicklung des Gemeinsamen Marktes. Dabei ist vor allem zu bedenken daß der Vertrags-Regelung über den Binnenmarkt bereits die Verabschiedung des sog. Weißbuches der Kommission im Jahre 1985 vorausging die ein umfassendes Aktionsprogramm über die Errichtung des Binnenmarktes einschließlich eines detaillierten Zeitplans über Einzelmaßnahmen zur endgültigen Abschaffung von Wirtschaftsschranken aller Art innerhalb der EG-Staaten vorsah. Das Aktionsprogramm der Kommission stützte sich dabei auf eine "neue Strategie" die vor allem der Kommission als " Motor der Rechtsangleichung" und als "Wächterin des Funktionierens des gemeinsamen Marktes" auf der Grundlage wichtiger Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erweiterte Aufgaben in der Beseitigung von Handelshemmnissen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs und zur Sicherung des Europäischen Gemeinschaftsrechtes zuwies. Als besonderer Schwerpunkt wird dabei die "Beseitigung technischer Schranken" innerhalb der Gemeinschaft hervorgehoben was vielfach mißverstanden und nur auf die Abschaffung von Beschränkungen im technischen Bereich oder auf die Harmonisierung technischer Normen bezogen wird. Unter "technischen Schranken" versteht man ganz allgemein die unterschiedlichen Regeln und Gesetzesnormen die die einzelnen Mitgliedstaaten aus "Gesundheits- oder Sicherheitsgründen oder für den Umwelt- oder Verbraucherschutz" eingeführt haben. . . .
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