Ausgleichszahlungen an die Landwirtschaft in Heilquellenschutzgebieten ? |
Journal/Book: Heilbad & Kurort 42 (1990) 12 S.429-433. 1990;
Abstract: - Antwort aus der Sicht des Juristen - * Referat anläßlich des 86. Deutschen Bädertages am 16. Oktober 1990 in Bad Homburg v. d. Höhe Rechtsanwalt Andreas Rottke Bonn-Bad Godesberg Angesichts sehr engmaschiger Wasserschutzgesetze gibt es Stimmen die eine Ausgleichspflichtigkeit generell verneinen. Die Einhaltung der Umweltschutzanforderungen korrespondiert mit dem Begriff "ordnungsgemäße" Bodennutzung. Bei verstärkter Gewässeraufsicht läßt sich mit einem Bruchteil von Wasserschutzgebieten auskommen. Anwendungs- und Beschränkungsverbote für Pflanzenschutzmittel nach der Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung unterliegen nicht dem Rahmen des § 19 Abs. 4 WHG und könnten daher außerhalb der Ausgleichspflicht stehen. Landesrechtliche Wasserzinserhebungen könnten als Steuer gegen die Bundeskompetenz verstoßen. Alle Ausgleichsregeln der Länder lassen ggf. das Verbot echter Gesetzesrückwirkung außer acht. Ausgleichspflichtigkeiten werden heute für schon seit langer Zeit bestehende Heilquellenschutzgebiete bestimmt; sie nehmen also auf früher abgeschlossene Tatbestände belastend Einfluß. Ferner widersprechen die Aus-gleichszahlungsverpflichtungen zum Nachteil der Wassernutzer dem unumstritten und im Umweltrecht anerkannten Verursachungsprinzip. Auch kann es an einer nachvollziehbaren Begünstigtenfestlegung fehlen. Darüber hinaus sind die Bewertungen angeblicher wirtschaftlicher Nachteile (pauschal oder im Einzelfall) dem Grund und der Höhe nach zu überprüfen. Mit der Rechtmäßigkeit des § 19 Abs. 4 WHG und der Ausfüllungsgesetze durch die Bundesländer werden sich die Gerichte umfänglich befassen. I. Einführung Das Thema ist anspruchsvoll. Im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht gibt es zur Zeit kaum eine komplexere Materie als die hier aufzuzeigende Konfliktstellung zwischen Wassernutzung und Bewirtschaftung des Bodens. DieLiteratur befaßt sich mit den Fragen zur Ausgleichspflichtigkeit in Wasserschutzgebieten umfänglich. So soll gleich eingangs auf vorliegende Rechtsgutachten hingewiesen werden die die Diskussion zu allen Fragen eröffnet haben. Allen voran mag zunächst das Gutachten von Salzwedel "Rechtliche Grundlagen von Bewirtschaftungseinschränkungen für landwirtschaftlich genutzte Flächen durch Ausweisung von Wasserschutzgebieten" genannt werden. . . .
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