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December 2024

Juristische Aspekte der Patientenaufklärung

Journal/Book: MMW-Fortschr. Med. - Nr. 1/ 2; 1990; S. 001/ 31; (132 Jg.). 1990;

Abstract: Dr. H.-J. Rieger Rechtsanwalt Karlsruhe Die ärztliche Aufklärungspflicht gehört heute bedingt durch die Entwicklung der Rechtsprechung nach dem zweiten Weltkrieg zu den fundamentalen Berufspflichten des Arztes neben der Pflicht zur Erhaltung von Leben und Gesundheit und der ärztlichen Schweigepflicht. Sie hat ihre Wurzeln in dem im Grundgesetz verankerten Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung. Denn auch der kunstgerecht und mit Erfolg durchgeführte ärztliche Heileingriff ist nur unter der Voraussetzung keine rechtswidrige (und damit strafbare und zum Schadensersatz verpflichtende) Körperverletzung daß er durch Einwilligung des Patienten gedeckt ist. Die Rechtswirksamkeit der Einwilligung setzt voraus daß der Patient weiß worin er einwilligt. Hierzu bedarf es der Aufklärung durch den Arzt vor allem über die Krankheit den Verlauf des geplanten Eingriffs und die mit ihm verbundenen Risiken. Anforderungen Für die Frage wie weit die Aufklärungspflicht des Arztes im Einzelfall reicht gilt trotz einer verfeinerten und differenzierenden Gerichtspraxis in den letzten Jahren noch immer ein strenger Maßstab. Die Ärzteschaft wirft der Rechtsprechung bis heute vor die Anforderungen an die Aufklärungspflicht der Ärzte zu übertreiben indem sie den Arzt zwinge den Patienten in Angst zu versetzen und seinen Genesungswillen zu schwächen. Daß dieser Vorwurf zu einem Teil berechtigt ist zeigt die Untersuchung von R. T. Müller u. H. Konermann (in diesem Heft S. 2/32). Danach löste die Aufklärung immerhin bei 8% der befragten Patienten Angst aus und 10% hätten es für besser gehalten wenn die Gefährlichkeit der Operation ihnen nicht so deutlich vor Augen geführt worden wäre. Andererseits hatten 12% der Befragten durch das Aufklärungsgespräch mehr Vertrauen gewonnen. Als Fazit ergibt sich hieraus für den Arzt: Bei der Lösung des Aufklärungsproblems kommt dem Aufklärungsgespräch entscheidende Bedeutung zu. Der Arzt muß im Gespräch mit dem Patienten herausfinden wie weit dieser die Aufklärung wünscht und verträgt. Er hat darauf Rücksicht zu nehmen daß nicht alle Patienten vollständig und über ihnen eher entfernt scheinende Risiken aufgeklärt werden wollen. ... ab

Keyword(s): I1 N3 Aufklärung/Einwilligung (des Patienten)


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